Letzte Aktualisierung am 06. September 2024.

Bericht 08/2024

Der deutsche Bundesrechnungshof bewertet den Stand wesentlicher Maßnahmen der Energiewende in einem Bericht vom 28.08.2024. (Quelle: https://rgc-news.de)

Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt

„Die Stromerzeugung aus EE ist volatil und hängt vom Wetter und der Tageszeit ab. Sie muss durch den Zubau steuerbarer Leistung in Form von Backup-Kraftwerken abgesichert werden. Anfang Februar 2024 vereinbarte die Bundesregierung Eckpunkte zu einer Kraftwerksstrategie. Sie soll auf der Grundlage eines neuen Kraftwerkssicherheitsgesetzes umgesetzt werden. Am 6. Juli 2024 teilte das BMWK mit, im Vorgriff auf einen Kapazitätsmechanismus würden insgesamt 12,5 GW Kraftwerkskapazität in zwei „Säulen“ ausgeschrieben: In der ersten Säule mit dem Ziel der Dekarbonisierung des Kraftwerksparks sollen zeitnah 7 GW H2-ready Kraftwerke ausgeschrieben werden. In einer zweiten Säule zur Absicherung der Versorgungssicherheit angesichts des geplanten Kohleausstiegs sollen perspektivisch 5 GW Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Details zum Ausschreibungsdesign, zum konkreten Zeitplan sowie zu den Kosten sind weiterhin offen. Offen ist auch, wie die nun auszuschreibenden Kraftwerkskapazitäten in den vorgesehenen Kapazitätsmarkt überführt werden können. Mit dieser zweiten Säule räumt die Bundesregierung erstmals ein, dass der Umbau des Energiesystems Risiken für die Versorgungssicherheit birgt.

Die öffentlichen Konsultationen zu den zwei Säulen der Kraftwerksstrategie, das Gesetzgebungsverfahren für das neue Kraftwerkssicherheitsgesetz sowie die Beihilfegenehmigung durch die EU-Kommission stehen noch aus.


Der Bundesrechnungshof hat aufgrund der Vielzahl der noch ungeklärten Punkte bei der Umsetzung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmechanismus weiterhin Zweifel an einer möglichen Inbetriebnahme ausreichend neuer Backup-Kraftwerke bis zum Jahr 2030.

Zweifel an zeitgerechtem Netzausbau

„Nach Veröffentlichung des Sonderberichts des Bundesrechnungshofes betonte das BMWK Ende April 2024, dass im Jahr 2023 viermal so viele Trassenkilometer genehmigt worden seien wie im Jahr 2021. Die Anzahl der in Bau gegangenen Trassenkilometer habe sich im selben Zeitraum verdoppelt. Im Jahr 2024 erwarte das BMWK hier ca. 1.500 km.“

„Dem gegenüber steht ein Rückgang der tatsächlich neu fertiggestellten Leitungskilometer von 525 km im Jahr 2022 auf 363 km im Jahr 2023. Mehr Genehmigungen gewährleisten noch nicht den zügigen Baubeginn und die planmäßige Fertigstellung von Trassen. Mehr und schneller zu bauen, birgt zudem neue Herausforderungen, beispielsweise Materialengpässe.“ 

Fazit: „Für die neuen landseitigen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Vorhaben gilt ein Vorrang der Erdverkabelung vor Freileitungen. Planung und Bau der Leitungen werden dadurch komplexer, aufwändiger und teurer. Erfahrungswerte mit dem Bau solcher Leitungen gibt es derzeit noch keine in Deutschland. Der Bundesrechnungshof hat weiterhin Zweifel an der zeitgerechten Erreichung der ambitionierten Netzausbauziele.

„CO2-preisbasierte Energiepreisreform“ für Bezahlbarkeit von Strom

Der Bundesrechnungshof hatte schon während der Energiekrise darauf hingewiesen, dass die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage steht und der Anteil der von Energiearmut betroffenen Haushalte angestiegen sei. Diese hohen Preise bergen Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung.

Dazu verweist er auf den Monitoringbericht der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring (Juni 2024), worin Maßnahmen zur Strompreissenkung, wie die Streichung der EEG-Umlage, begrüßt werden, zugleich  „eine CO2-preisbasierte Energiepreisreform“ empfohlen wird. Sie soll als ein zentrales Instrument dazu dienen, die langfristigen Energiewende- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Netzentgeltgelte werden „erheblich“ steigen

Die Netzentgelte gehören zu den staatlich geregelten Strompreisbestandteilen. Sie dürften künftig erheblich steigen. Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass mehr als 460 Mrd. Euro in den Netzausbau im Zeitraum 2024 bis 2045 investiert werden müssen. Davon entfielen gemäß vorläufigen Schätzungen der BNetzA gut 150 Mrd. Euro auf den Ausbau der Verteilnetze.“

„Bis zum 30. April 2024 mussten die Verteilnetzbetreiber ihre Netzausbaupläne mit den notwendigen Vorhaben zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorlegen. Presseberichten von Mitte Mai 2024 zufolge schätzten die Verteilnetzbetreiber die Kosten auf dieser Basis auf über 200 Mrd. Euro. Der Bitte des Bundesrechnungshofes um Bestätigung dieser Zahlen hat das BMWK nicht entsprochen.“

„Ende April 2024 gab das BMWK bekannt, dass es intensiv an dem Modell eines Amortisationskontos zur Finanzierung des Netzausbaus arbeite, um die Kosten gleichmäßiger auf aktuelle und zukünftige Nutzer zu verteilen. Einzelheiten dazu sind bisher nicht bekannt.“

Bericht 03/2024

Zusammenfassung von RiskNet.de

„Die Energiewende ist nicht auf Kurs. Die Bundesregierung muss dringend umsteuern, damit die Transformation erfolgreich ist. Um Klimaneutralität bei gleichzeitiger sicherer, bezahlbarer und umweltverträglicher Versorgung mit Strom zu erreichen. Das Generationenprojekt Energiewende muss zielgerecht umgesetzt werden.“ So könnte man die Ergebnisse des Sonderberichts über die Umsetzung der Energiewende bei der Stromversorgung des Bundesrechnungshofes zusammenfassen. Wenn eine Entwicklung nicht auf Kurs ist, spricht man auch von Planabweichungen. Hier könnte die Regierung aus der Seefahrt lernen: Die Navigation auf hoher See erfordert eine präzise Planung und ständige Überwachung, um sicherzustellen, dass das Schiff sein Ziel erreicht. Doch selbst mit der besten Vorbereitung können Variablen wie Wetterbedingungen, technische Probleme oder menschliches Versagen zu Abweichungen vom geplanten Kurs führen.

In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell und effektiv zu reagieren. Die erste Maßnahme besteht darin, die Planabweichung so früh wie möglich zu erkennen, indem man kontinuierlich die aktuelle Position mit dem geplanten Kurs vergleicht. Sobald eine Abweichung festgestellt wird, muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um die Ursachen zu verstehen und die potenziellen Auswirkungen auf die Sicherheit und den Zeitplan der Reise zu bewerten.

Anschließend ist es notwendig, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dies kann eine Kurskorrektur, eine Anpassung der Geschwindigkeit oder, in ernsteren Fällen, das Ergreifen von Notfallmaßnahmen beinhalten. Die Entscheidung über die angemessenen Schritte hängt von der Art der Abweichung, den vorhandenen Ressourcen und den äußeren Bedingungen ab. Wichtig ist, dass das Team gut vorbereitet ist und effektiv zusammenarbeitet, um die Situation zu bewältigen.

Massive Risiken in der Folge der Energiewende

Die Energiewende zielt auf eine grundlegende Umstellung der Energieversorgung in Deutschland auf erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz ab. Der Bundesregierung sind dabei energiepolitische Ziele vorgegeben: Die Energieversorgung soll sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein, so steht es in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen: „Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann“. Zuletzt hatte der Bundesrechnungshof im Jahr 2021 über Versäumnisse der damaligen Bundesregierung bei der Energiewende informiert. Seitdem hat der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine weitere Schwachpunkte und Herausforderungen der deutschen Energieversorgung offenbart. Daraufhin hat die Bundesregierung einen massiven weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien angekündigt. Im Jahr 2030 sollen sie 80 % des Bruttostromverbrauchs decken. Das soll nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch die Importabhängigkeiten bei fossilen Energien verringern. Zudem sieht die Bundesregierung die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Sie hat ihrem Ausbau in der Abwägung mit anderen Schutzgütern Vorrang eingeräumt, bis „die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist“.

Versorgungssicherheit gewährleisten

Parallel zum Ausbau erneuerbarer Energien wird der Bruttostromverbrauch in den nächsten Jahren deutlich steigen. Durch die zunehmende Elektrifizierung in den Sektoren Verkehr und Wärme geht die Bundesregierung von einem Anstieg um 33 % auf 750 TWh in 2030 aus (von 565 TWh in 2021). Gleichzeitig hält die Bundesregierung am vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030 fest, den Ausstieg aus der Kernenergie hat sie bereits im April 2023 vollzogen.

Die Energiewende stellt daher eine Herausforderung für die Deckung des Strombedarfs dar. Um die angestrebte Versorgung mit Strom weitestgehend aus volatilen erneuerbaren Energien zu sichern, muss der Bund dringend die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Hier ist die Energiewende nicht auf Kurs.

Unzureichende Kapazitäten …

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) muss die erneuerbaren Energien entsprechend den gesetzlich festgelegten Zielpfaden ausbauen. Allerdings ist absehbar, dass die Ausbauziele nicht erreicht werden. So konnte die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Jahr 2023 lediglich 50 % des Zielvolumens für Windenergieanlagen an Land vergeben: statt 12,84 GW nur 6,38 GW. Um den Zielpfad zu erreichen, müsste sie im Jahr 2024 nunmehr 16,46 GW vergeben. Das ist nicht realistisch.

Abb. 01: Ziele für Netzausbau weit verfehlt

Abb. 01: Ziele für Netzausbau weit verfehlt

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik und Windanlagen unterliegt Schwankungen, sodass es zu Versorgungslücken kommen kann. Deshalb ist der Zubau ausreichender gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten bis zum Jahr 2030 von zentraler Bedeutung. Diesen muss das BMWK gewährleisten. Mit der Kraftwerksstrategie 2026 wird ihm das aber nicht gelingen, denn die darin vorgesehenen 10 GW H2-ready-Gaskraftwerke werden nicht ausreichen. Auch die Ausgestaltung eines zusätzlich geplanten Kapazitätsmechanismus für weitere Leistung ist noch offen. So ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Backup-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sind.

Außerdem ist ein erheblicher Ausbau der Stromnetze nötig. Der Netzausbau liegt aber erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6 000 km. [Siehe auch Kommentar zum aktuellen, milliardenschweren Netzausbaubedarf]

Abb. 02: Netzausbaukosten führen zu massiven Planabweichungen

Abb. 02: Netzausbaukosten führen zu massiven Planabweichungen

Bundesregierung betrachtet nur Best-Case-Szenarien

Gleichzeitig bewertet der Bundesrechnungshof die Annahmen der Bundesregierung beim Monitoring der Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Die BNetzA betrachtet in ihrem Monitoringbericht für die Jahre 2025 bis 2031 lediglich ein „Best-Case“-Szenario: danach werden die Ausbauziele sicher erreicht. Alternative Szenarien betrachtet das Monitoring nicht – obwohl der Ausbau weder bei den erneuerbaren Energien noch den Stromnetzen auf Kurs ist. „Das Szenario ist sehr unwahrscheinlich. Es weicht von den tatsächlichen Entwicklungen erheblich ab“, so Scheller. „So nimmt das BMWK hin, dass Gefahren für die sichere Versorgung mit Strom nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe wird faktisch ausgehebelt.

Auch hier könnte die Bundesregierung von der Seefahrt und Luftfahrt lernen. Ein Kapitän betrachtet eben auch Worst-Case-Szenarien, um sich auf die möglichen extremen und ungünstigsten Bedingungen vorzubereiten, die während einer See- oder Flugreise auftreten können. Jeder Kapitän weiß, dass Schiffe für die Tage gebaut werden, an denen Stürme toben und die riesigen Wellen ihr Schiff wir ein Spielzeug hin und her schleudern. Klare Strategie muss also sein: Sie sollen jeden nur denkbaren Sturm überleben. Gleichzeitig ist es jedoch auch notwendig, sich damit auseinanderzusetzen, wie die Steuerung (Geschäftsprozesse) des Schiffes auch in stürmischen Zeiten organisiert sein muss, damit das Schiff funktionsfähig bleibt!

… und gefährdet damit die Versorgungssicherheit

Das Ziel einer sicheren Versorgung mit Strom kann so langfristig nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss daher

  • verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten betrachten und auch ein „Worst-Case“-Szenario einbeziehen,
  • Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und jederzeit gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung sicherzustellen und
  • den Akteuren Planungssicherheit geben, um in die notwendigen Erzeugungskapazitäten und Stromnetze zu investieren.
  • Bezahlbarkeit gewährleisten

Hohe Strompreise sind ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Akzeptanz der Energiewende. Die Preise für Strom sind in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie gehören zu den höchsten in der EU. Weitere Preissteigerungen sind absehbar. Bis zum Jahr 2045 fallen allein für den Ausbau der Stromnetze massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. Euro an. Das BMWK berücksichtigt diese Systemkosten bisher nicht bei seiner Darstellung der Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien. Um den sehr hohen Strompreisen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung diese wiederholt mit staatlichen Mitteln punktuell bezuschusst. „Dadurch entsteht ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten der Transformation“, macht Scheller deutlich.

Abb. 03: Kosten für Netzengpassmanagement steigen um ein Vielfaches

Abb. 03: Kosten für Netzengpassmanagement steigen um ein Vielfaches

Die Bundesregierung muss die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Darüber hinaus sollte sie endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht. Die von ihr geregelten Strompreisbestandteile muss sie konsequent auf ihre energiepolitischen Ziele ausrichten.

Abb. 04: Massiver Kostenanstieg für Netzentgelte in der Industrie

Abb. 04: Massiver Kostenanstieg für Netzentgelte in der Industrie

Fazit und Ausblick

Der Bericht des Bundesrechnungshofes zeigt: Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende sind ungenügend und bergen deshalb gravierende Risiken für die energiepolitischen Ziele. Die Bundesregierung hat Wissenslücken über die Umweltwirkungen der Transformation und kein Konzept gegen hohe Strompreise. Zugleich fehlt ihr ein integriertes Monitoring der Energiewende, das alle energiepolitischen Ziele in den Blick nimmt. So läuft die Bundesregierung Gefahr, dass mögliche Konflikte zwischen den energiepolitischen Zielen ungelöst bleiben. Sie sollte schnellstmöglich Kurskorrekturen vornehmen. Die Risiken für die Energiewende und damit für unseren Wohlstand sind groß.

Letztlich ist die Fähigkeit, auf Planabweichungen angemessen zu reagieren, ein entscheidender Faktor für die  Sicherheit und Effizienz in der Seefahrt. Es erfordert eine Kombination aus Erfahrung, guter Kommunikation und der Bereitschaft, flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Nur so kann das Schiff trotz unerwarteter Hindernisse sein Ziel sicher erreichen.

Bericht 2021

Auszüge aus dem Bericht des deutschen Bundesrechnungshofs zur „Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität“ vom 30. März 2021

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steuert die Energiewende im Hinblick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin unzureichend. Es muss sein Monitoring zur Versorgungssicherheit vervollständigen und dringend Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig abbilden.

Der Bundesrechnungshof ist folgenden Fragen nachgegangen:

  1. Was hat das BMWi unternommen, um die Ziele der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität überprüfbar auszugestalten und zu quantifizieren?
  2. Wie hat es die Vorgaben des EnWG und des Klimaschutzprogramms 2030 bei der Versorgung mit Elektrizität berücksichtigt und umgesetzt?

Die Maßstäbe für die Prüfung des Bundesrechnungshofes sind Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit umfasste hier insbesondere die Beachtung des EnWG betreffend die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit Strom.

Prüfungsergebnisse zur Versorgungssicherheit bei Elektrizität

Dem EnWG entsprechend umfasst die Versorgungssicherheit drei Dimensionen: Versorgungssicherheit am Strommarkt, Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit. Das BMWi will die Versorgungssicherheit am Strommarkt mit dem Indikator „Lastausgleichswahrscheinlichkeit“ messen, für den es einen Zielwert von 99,94 % festlegte. Zur Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit gehört die Betrachtung von

  • Netzausbau und Speichern,
  • Netzwartung,
  • Netzstörungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzstabilität sowie
  • Nachfragespitzen und Versorgungsausfällen.

Zu diesen Aspekten sagt das Monitoring des BMWi bisher nichts oder kaum etwas aus. Insoweit ist das Monitoring lückenhaft.

Im Übrigen sind die Annahmen des BMWi zur Versorgungssicherheit bei Elektrizität teils zu optimistisch und teils unplausibel. So hat das BMWi kein Szenario untersucht, in dem mehrere absehbare Faktoren zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.

Durch den Kohleausstieg entsteht eine Lücke von bis zu 4,5 Gigawatt gesicherter Leistung, die das BMWi noch nicht bei der Bewertung der Versorgungssicherheit berücksichtigt hat.

Entwicklung der Kohlekraftwerkkapazitäten in Deutschland in Gigawatt
Um den Anforderungen des EnWG zu genügen, muss das BMWi

  • sein Monitoring in allen drei Dimensionen – Versorgungssicherheit am Strommarkt, Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit – vervollständigen. Zahlreiche neue Beschlüsse und Pläne werden sich erheblich auf die künftige Versorgungssicherheit auswirken. Dazu gehören insbesondere die Pläne zur Vermeidung von Netzengpässen und zur Wasserstoffgewinnung sowie der Kohleausstieg. Die Bundesregierung muss daraus resultierende Erkenntnisse und Instrumente rechtzeitig nutzen, um sich abzeichnenden, realen Gefahren für die Versorgungssicherheit wirksam zu begegnen.
  • dringend aktuelle und realistische Szenarien untersuchen. Außerdem muss es ein „Worst-Case“-Szenario untersuchen, in dem mehrere absehbare Faktoren zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.

Versorgungssicherheit bei Elektrizität

Die Annahmen des BMWi für die Bewertung der Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt sind zum Teil unrealistisch oder durch aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen überholt.

Das Monitoring der Dimensionen Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit ist lückenhaft.

Zur Bewertung der Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt hat das BMWi kein Szenario untersucht, in dem mehrere absehbare Risiken zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.

Durch den Kohleausstieg entsteht eine Lücke von bis zu 4,5 Gigawatt (GW) gesicherter Leistung, die das BMWi noch nicht bei der Bewertung der Versorgungssicherheit berücksichtigt hat.

Die Dimension Versorgungssicherheit am Strommarkt bildet das vom BMWi herangezogene Gutachten Versorgungssicherheit 2019 anhand des Indikators „Lastausgleichswahrscheinlichkeit“ ab. Die Lastausgleichswahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass auf dem Strommarkt jederzeit ein bedarfsgerechter Ausgleich von Angebot und Nachfrage erreicht werden kann. Für die Bewertung der Lastausgleichswahrscheinlichkeit berücksichtigte das Gutachten Versorgungssicherheit die Netzengpässe in Deutschland nicht.

Das BMWi hält die Lastausgleichswahrscheinlichkeit für den am besten geeigneten Indikator für die Versorgungssicherheit am Strommarkt. Nach Einschätzung des BMWi gilt eine Lastausgleichswahrscheinlichkeit von 99,94 % als effizientes Niveau der Versorgungssicherheit am Strommarkt. Dieser Wert könne als Schwellenwert zugrunde gelegt werden, bei dessen Unterschreiten zusätzliche Maßnahmen geprüft werden müssten.

Anmerkung: Im Stromversorgungssystem muss zu jedem Augenblick die Balance zu 100 % ausgeglichen sein, ansonsten kommt es zum Systemkollaps!

Das wirtschaftlich erschließbare Potenzial, mit Netzersatzanlagen das Stromangebot flexibel zu regeln, schätzt das vom BMWi herangezogene Gutachten auf 4,5 GW. Dies entspricht der Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken. Netzersatzanlagen bestehen üblicherweise aus einem Motor und einem Generator und dienen der Notstromversorgung. Darüber hinaus können sie kurzfristig eingesetzt werden, um im Stromnetz Störungen des Gleichgewichts zwischen eingespeister und verbrauchter Strommenge auszugleichen sowie Verbrauchsspitzen am Strommarkt zu decken. Die Vermarktung der Netzersatzanlagen soll durch deren Erfassung im Marktstammdatenregister vereinfacht werden. Aktuell sind dort Netzersatzanlagen mit einer Leistung von 9,4 Megawatt (MW) erfasst. Das entspricht 0,2 % des im Gutachten geschätzten Potenzials.

Das technisch verfügbare Potenzial, mit freiwilligem Lastverzicht in der Industrie die Stromnachfrage flexibel zu verringern, schätzt das vom BMWi herangezogene Gutachten auf rund 16 GW. Dieses Potenzial soll bis zum Jahr 2030 vollständig erschlossen werden. Bei freiwilligem Lastverzicht schaltet der Netzbetreiber stromverbrauchende Anlagen ferngesteuert oder automatisch frequenzgesteuert ab und wieder an, wenn Engpässe in der Stromerzeugung auftreten. Eine Studie des Umweltbundesamts beziffert die technischen Potenziale für derartige Verringerungen der Stromnachfrage auf nur 6 GW.

Das vom BMWi herangezogene Gutachten enthält jedoch kein Szenario, das verschiedene absehbare Risiken für die Versorgungssicherheit miteinander kombiniert, z. B. dass sich der Netzausbau verzögert und zugleich die grenzüberschreitende Übertragungskapazität eingeschränkt ist. Auch das BMWi hat keine entsprechenden Szenarien untersucht.

Zum Szenario „Zielerreichung Klimaschutz“ weist das BMWi darauf hin, dass die Berechnungen des von ihm herangezogenen Gutachtens zur Reduzierung der Kapazität an Kohlekraftwerken vor dem Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) durchgeführt worden seien. Der von der Kohlekommission empfohlene Kohleausstieg sei in dem Szenario jedoch indirekt mit untersucht worden. Der Vergleich mit dem Stilllegungspfad nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) zeigt jedoch, dass das Szenario „Zielerreichung Klimaschutz“ in den Jahren 2022 bis 2025 um bis zu 4,5 GW über dem gesetzlich festgelegten Stilllegungspfad liegt, mithin von einer größeren gesicherten Leistung ausgeht, als nach dem beschlossenen Kohleausstieg zu erwarten ist.

Aufgrund der Abweichung des beschlossenen Kohleausstiegspfads zur bisherigen Planung ist ab 2022 mit einer Lücke von bis zu 4,5 GW gesicherter Leistung wegen des Kohleausstiegs zu rechnen. Dies entspricht einer Leistung von vier großen konventionellen Kraftwerken.

Die Berechnung der Lastausgleichswahrscheinlichkeit durch das vom BMWi herangezogene Gutachten zur Versorgungssicherheit 2019 beruht jedoch auf Annahmen, die zum Teil unrealistisch erscheinen oder durch aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen überholt sind.

So ist

  • es nicht realistisch davon auszugehen, dass die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien unter den derzeit schwierigen Akzeptanzbedingungen, insbesondere für Windenergieprojekte erreicht werden;
  • es nicht sachgerecht, dass die Simulation der Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik keine Jahre mit schwachen Energieerträgen aus Wind und Sonne abbildet;
  •  das veranschlagte Flexibilitätspotenzial von Netzersatzanlagen vor dem Hintergrund der derzeit im Marktstammdatenregister erfassten Anlagen im Umfang von nur 0,2 % des angenommenen Potenzials nicht plausibel;
  • der geplante Kohleausstieg auch in dem Szenario „Zielerreichung Klimaschutz“ nicht hinreichend berücksichtigt worden, da die angenommene gesicherte Leistung um bis zu 4,5 GW über dem Wert liegt, der nach dem beschlossenen Kohleausstieg zu erwarten ist.

Des Weiteren

  • entspricht der angenommene Bevölkerungsrückgang nicht den wichtigsten Prognosen des Statistischen Bundesamts;
  • sind die zugrunde gelegten Potenziale für freiwilligen Lastverzicht in der Industrie zu optimistisch;
  • hat das BMWi notwendige Szenarien zur Betrachtung der Kombination absehbarer Risiken für die Versorgungssicherheit in den Analysen nicht berücksichtigt. Alle diese Einflussfaktoren bestimmen jedoch wesentlich das künftige Angebot und die zukünftige Nachfrage nach Elektrizität und haben somit einen entscheidenden Einfluss auf die Lastausgleichswahrscheinlichkeit. Die betrachteten Szenarien reichen nicht aus, um die Schwächen des Referenzszenarios zu heilen. Um überzeugend nachzuweisen, dass die Versorgungssicherheit am Strommarkt jederzeit gewährleistet ist, bedarf es zusätzlich der Analyse eines „Worst-Case“-Szenarios. Dieses muss nach Auffassung des Bundesrechnungshofes verschiedene, die Versorgungssicherheit gefährdende Entwicklungen gemeinsam betrachten und mindestens die folgenden, absehbaren Entwicklungen kombinieren:
    • Kohleausstieg bis zum 31. Dezember 2035,
    • Verfehlung der Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien, • Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik auf Basis von Jahren mit geringen Energieerträgen aus Wind und Sonne, • geringere Flexibilitätspotenziale für die Regelung von Stromangebot und Stromnachfrage,
    • höhere Bevölkerungszahlen. Den Umgang mit unvorhersehbaren Entwicklungen außerhalb der Kontrolle der Akteure – z. B. Naturkatastrophen, böswillige Angriffe, Brennstoffknappheit – regelt bereits die EU-Risikovorsorgeverordnung. Das muss deshalb nicht Gegenstand dieses „Worst-Case“-Szenarios sein.

Eine Betrachtung von Szenarien, in denen mehrere absehbare Risiken gleichzeitig auftreten, hat das BMWi abgelehnt. Eine solche „Stapelung“ von Risiken sei nach dem Stand der Fachdiskussion zum Monitoring der Versorgungssicherheit am Strommarkt nicht sinnvoll.

Mit dem Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung ist ein leistungsfähiges Stromnetz nach Aussage des BMWi eine entscheidende Voraussetzung, um die Versorgungs- und Systemsicherheit zu gewährleisten. Das deutsche Stromnetz weist jedoch strukturelle Engpässe auf.

Das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) regelt seit dem Jahr 2013 den beschleunigten Ausbau mehrerer Höchstspannungs-Stromleitungen im Übertragungsnetz. Als Übertragungsnetz bezeichnet man den Teil des Stromnetzes, mit dem elektrische Energie über weite Entfernungen geleitet wird. Es besteht aus Hochspannungsleitungen mit einem besonders hohem Spannungsniveau von z. B. 380 Kilovolt (kV) oder 220 kV. Die Gesamtlänge der Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplan lag bei etwa 5.900 km. Davon waren nach Darstellung des Monitoringberichts Versorgungssicherheit 2019 rund 600 km genehmigt und davon wiederum rund 150 km realisiert. Zusätzlich hatte die BNetzA im Ende 2017 bestätigten Netzentwicklungsplan 2017 – 2030 einen weiteren Netzausbaubedarf von ca. 1 000 km festgestellt. Bereits seit dem Jahr 2009 regelt das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) den Ausbau von 380-kV-Drehstromleitungen. Im zweiten Quartal 2020 waren von den insgesamt erforderlichen rund 1.800 Leitungskilometern nach dem EnLAG rund 1.200 km genehmigt und davon 800 km realisiert (ca. 45 %).

Eine Bewertung des Standes beim Netzausbau hinsichtlich der Versorgungssicherheit unternimmt das BMWi nicht.

Speicher werden laut BMWi benötigt, um flexibel auf die Stromerzeugung aus Wind und Sonne reagieren zu können. Auch müssten Speicher verstärkt zur Systemstabilität beitragen. Wie hoch die benötigten Speicherkapazitäten sind und inwieweit diese zur Verfügung stehen oder zukünftig verfügbar sein werden, lässt das BMWi offen.

In seinem Monitoringbericht Versorgungssicherheit 2019 stellt das BMWi fest, es gebe keine Anzeichen, dass Betriebsmittel, also Leitungen, Transformatoren und Leistungsschalter des deutschen Übertragungsnetzes überaltert oder in einem nicht funktionsgerechten Zustand sein könnten. Zudem stellt es die Entwicklung der Ausgaben der Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber dar. Es nennt jedoch keine Maßstäbe zur Bewertung der Frage, ob die Ausgaben reichen, um das Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten.

Anmerkung Insider-Hinweis 😠:

„Ich war sehr erstaunt dabei auch eine Pressemitteilung von xxx von 2018 zu lesen, die eine Methode veröffentlicht hatten, um Ihren „alten“ Trafopark genauer zu beobachten und die wahre Alterung der Betriebsmittel zu bestimmen. Mein Erstaunen liegt darin, dass wir genau so etwas etwa 10 Jahre früher mit xxx durchgeführt haben und zu der Erkenntnis genommen sind, dass man das so nicht machen kann.

Wir haben einen Park an Großtransformatoren in den alten Bundeländern, Unterlagen Störungsstatistik 1998 (677 Stück 220/380-kV-Transformatoren – 1998, Ausfallrate damals 1,63 %). Ich habe auch die neuen Störungsstatistiken, muss aber erst einmal nachsehen.

Da in Deutschland aktuell 2 bis 4 solcher Transformatoren neu gebaut werden können, die Produktionskapazitäten sind abgebaut, ist davon auszugehen, dass mindestens 500 Stck. davon jetzt älter als 60 Jahre sind. Bei den Großtransformatoren hatte man schon auf Grund der Komplexität mit ca. 30 bis 35 Jahren Betriebszeit gerechnet. Es ist ja die Durchführungen, die Stufensteller, die Hilfsaggregate … des Transformators, die eigene Risikobetrachtungen benötigen.

In Bezug auf die Netzreserve weist das BMWi darauf hin, dass der notwendige Netzreservebedarf von 10,6 GW für den Winter 2022/2023 noch ohne Berücksichtigung der Empfehlungen der Kohlekommission ermittelt worden sei.

Die Ausschreibung der Kapazitätsreserve für den Zeitraum Oktober 2020 bis September 2022 endete am 1. Dezember 2019. Die Übertragungsnetzbetreiber haben statt der gesetzlich vorgesehenen 2 GW lediglich 1,056 GW Reserveleistung beschafft. Die BNetzA führt dazu aus, dass die Ergebnisse aus dem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit des BMWi zeigten, dass die Stromnachfrage in den kommenden Jahren jederzeit gedeckt werden könne. Daher könne auf eine Nachbeschaffung für die restlichen 944 MW durch die Übertragungsnetzbetreiber verzichtet werden. Den Ausführungen der BNetzA ist nicht zu entnehmen, ob sie auf einer Entscheidung des BMWi zur Reduzierung des gesetzlichen Umfangs der Kapazitätsreserve beruhen. Eine solche Entscheidung ist nach § 13e Absatz 5 EnWG aber die Voraussetzung für eine Anpassung des Umfangs der Kapazitätsreserve durch Festlegung der BNetzA.

Die Messung und Bewertung der Versorgungszuverlässigkeit und Systemsicherheit nimmt das BMWi bislang nur lückenhaft vor. Insbesondere geht aus dem Monitoring nicht hervor,

  • wie sich die Verzögerungen beim Netzausbau auf die Versorgungssicherheit auswirken,
  • inwieweit die von den Netzbetreibern getätigten Investitionen ausreichend sind, um das Niveau der Versorgungssicherheit zu erhalten,
  • ob Redispatch und Einspeisemanagement auch unter den Bedingungen von verzögertem Netzausbau und Kohleausstieg ausreichen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Engpässe im Stromnetz werden bis zum Jahr 2025 voraussichtlich nicht beseitigt sein. Eine Strategie „Systemsicherheit und -Netzstabilität, Digitalisierung und IT-Sicherheit der netzgebundenen Stromversorgung“ fehlt. Die Anforderungen der Wasserstoffstrategie und des Kohleausstiegs hat das BMWi noch nicht vollständig beim Monitoring und den Maßnahmen zur Versorgungssicherheit berücksichtigt.

Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes kommen die im „Aktionsplan Gebotszone“ beschriebenen Maßnahmen voraussichtlich zu spät, um die Engpässe im deutschen Stromnetz rechtzeitig bis Ende 2025 zu beseitigen. So

  • ist es fraglich, ob die Aufnahme neuer Leitungsvorhaben in das BBPlG auch zur angestrebten beschleunigten Umsetzung der Projekte führt,
  • wird von den gesetzlich geschaffenen Beschleunigungsmöglichkeiten für Netzausbauprojekte kaum Gebrauch gemacht,
  • sind die eingeführten Zeitpläne und Meilensteine zwar konkret, aber unverbindlich und für wesentliche Projekte daher mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass ihre Verlässlichkeit insgesamt in Frage steht.
Mit der Wasserstofferzeugung baut die Bundesregierung einen weiteren großen Stromverbraucher auf, der in Konkurrenz um Strom aus erneuerbaren Energien tritt. Dies beeinflusst wesentlich die Bewertung der Versorgungssicherheit am Strommarkt. Um darüber hinaus einen positiven Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten zu können, muss die Wasserstoffstrategie systemdienlich ausgestaltet werden. Dazu müssten die Erzeugungsanlagen nahe der Zentren der Windstromerzeugung an Land und auf See im Norden Deutschlands errichtet werden und vorrangig dort erzeugten Strom nutzen, der sonst nicht mehr vom Stromnetz aufgenommen werden könnte („Überschussstrom“).

Das BMWi muss dringend aktuelle und realistische Szenarien untersuchen. Außerdem muss es ein „Worst-Case“-Szenario untersuchen, in dem mehrere absehbare Risiken zusammentreffen, die die Versorgungssicherheit gefährden können.

Im Jahr 2019 gab es in 211 Stunden negative Strompreise, mit einem Volumen von 7 636 GWh im Gegenwert von 135 Mio. Euro.87 Das ist der höchste Stand seit dem Jahr 2010.

Ausbau der Übertragungsnetze DEU - Pan und Realität

26.04.21: Manchmal ist man nur mehr sprach- und fassungslos

Quelle: www.faz.net

Trotz Kohle- und Atomausstiegs sieht Netzagentur-Präsident Jochen Homann die Versorgung nicht gefährdet. 

 

Alleine die Sätze

Alle unsere Untersuchungen zeigen, dass wir in der Summe für Deutschland ausreichend Strom haben.

Wir halten uns dabei an Wahrscheinlichkeitsrechnungen  und nicht an hypothetischen Worst-Case-Szenarien. Sich an einem theortheoretischen, in der Vergangenheit niemals beobachteten Extremfall zur orientieren wäre volkswirtschaftlich nicht vertretbar.

zeigen eine gewisse Realitätsverweigerung und einen Selbstbetrug! Denn die Summe ist bei 31.536.000 Sekunden pro Jahr, wo die Balancen stimmen muss, irrelevant! Siehe dazu auch „Alle wollen importieren, nur niemand sagt …“.  Hinzukommt die Truthahn-Illusion. Eine gefährliche Kombination. Was auf jeden Fall volkswirtschaftlich nicht vertretbar wäre, ist ein Blackout.

210421-FAZ-BRH-BNetzA