Letzte Aktualisierung am 23. September 2023.

Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout

„Brauchen wir das wirklich?“, werden sich viele landwirtschaftliche Nutztierhalter:innen, Vertreter:innen von landwirtschaftlichen Fachverbänden, Stallbauunternehmen oder Amtstierärzt:innen beim Lesen des Titels denken. Funktionsfähige Notstromaggregate dürften zur Standardausrüstung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung gehören.

Ist das nicht ausreichend? Schon wieder Vorgaben, die sich jemand ausgedacht hat? Reaktionen, die durchaus verständlich sind. Allerdings haben Ereignisse wie die Katastrophe im Ahrtal in Nordrhein-Westfalen 2021, der Ukrainekrieg 2022 oder Cyber-Attacken überdeutlich gezeigt, wie sensibel auch und gerade unser Strom- und Energieversorgungssystem sein kann. Eine längerfristige, nicht durch Notstromaggregate auszugleichende Versorgungslücke ist real geworden. Ein Szenario, das niemand erleben möchte. Eine systematische Betrachtung möglichst aller von einem Blackout betroffenen technischen Anlagen in Tierhaltungen, den Folgen bei einem längerfristigen Ausfall und Vorschläge zur Minimierung der Schäden sind notwendig und geeignet, um auf einen Notfall vorbereitet zu sein.

Es lohnt sich sehr, die Handlungsempfehlungen zu lesen und im eigenen Betrieb oder im Tätigkeitsbereich zu spiegeln, um Vorsorge für den Notfall zu treffen.

Diese Handlungsempfehlungen können von den Betrieben eigenständig genutzt werden oder im Rahmen der Bestandsbetreuung als Grundlage dienen, Notfallkonzepte zu erstellen. Dazu sollten zunächst alle auf dem Betrieb vorhandenen Prozesse analysiert werden. Anschließend werden mit Hilfe der Fragen aus den Handlungsempfehlungen Lösungen für die Prozessausfälle erarbeitet und in Notfallkonzepten niedergeschrieben. Neben eventuellen Anschaffungen, wie einem Notstromaggregat oder einer Einspeisesteckdose, entstehen so, mit etwas Vorbereitung, konkrete Lösungen, auf die im Notfall zurückgegriffen werden kann. Wichtig dabei ist, dass die Notfallpläne regelmäßig beübt und aktualisiert werden.

Diese Handlungsempfehlungen können auch von den Veterinärämtern und Katastrophenschutzbehörden dazu genutzt werden, Katastrophenschutzkonzepte zu erarbeiten. Insbesondere sollte ein Konzept zur Treibstoffversorgung der Betriebe erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Betriebe handlungsfähig bleiben. Weiter sind insbesondere die Prozesse zu betrachten, die nicht auf Einzelbetriebsebene gelöst werden können, wie die fehlende Kadaverbeseitigung oder die fehlenden Schlachtkapazitäten. Hier sollten Konzepte erstellt werden, mit deren Hilfe während oder im Anschluss an den Stromausfall Kadaver beseitigt und Tiere koordiniert dem Schlachthof zugeführt werden können.

Wir hoffen, durch diese Handlungsempfehlungen einen hilfreichen Beitrag für die Praxis geschaffen zu haben, der dem Tierschutz – auch im Krisenfall – zugutekommt!

Wie sich Landwirte auf einen Stromausfall im Stall vorbereiten können

Die Möglichkeit eines kompletten Ausfalls der Stromversorgung besteht, da sind sich Experten einig. Was können tierhaltende Betriebe tun, um möglichst optimal auf einen längeren Ausfall wichtiger Prozesse vorbereitet zu sein?

Die in den letzten Jahren sehr hohe Versorgungssicherheit mit Strom suggeriert, dass immer Strom zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit, sich auf Ausfälle vorzubereiten, wird oft unterschätzt. Eine mangelnde Vorbereitung hat im Falle eines Blackouts verheerende Auswirkungen.

www.wochenblatt-dlv.de

Kritikalitätsmatrix Landwirtschaft

Eine Risikoanalyse der drängendsten Tierschutzprobleme und mögliche Handlungsoptionen

NAUGURAL-DISSERTATION zur Erlangung des Grades einer Doktorin der Veterinärmedizin – Doctor medicinae veterinariae – (Dr. med. vet.) vorgelegt von Isabel Maria Zylka Köln, Hannover 2021

 

Zusammenfassung

Ein großflächiger und langandauernder Stromausfall (Blackout) kann gravierende Auswirkungen auf Nutztiere in Stallhaltungen haben. Allerdingsexistiert dazu kaum wissenschaftliche Literatur, und auch zu den eventuell zu ergreifenden Maßnahmen durch Landwirt:innen oder Veterinärämter sind wenig spezifische Empfehlungen zu finden. Die vorliegende Forschungsarbeit beschäftigt sich daher mit den Auswirkungen eines Blackouts auf das Wohlergehen und Überleben von Nutztieren, sowie der Frage, ob die bisherigen Vorschriften ausreichen, um diesen zu begegnen. Auf Grundlage der Erkenntnisse wurden Handlungsempfehlungen zur Abmilderung der Folgen eines Blackouts erarbeitet.

Zur Beurteilung der Risiken eines Blackouts wurden zuerst technische und organisatorische Prozesse rund um die Tiere, wie die Frischluftversorgung, die Wasserversorgung, die Futterversorgung und das Melken, auf deren Stromabhängigkeit und die Relevanz für das Wohlergehen und Überleben der Tiere analysiert. Dazu wurde die Methode der Risikoanalyse des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angewendet. Unter Zuhilfenahme der Literatur sowie der Befragung von landwirtschaftlichen Betrieben, Veterinärämtern und Fachleuten mit langjähriger Expertise im Bereich Tierschutz konnten die Auswirkungen vieler Prozessausfälle auf die Tiere sowie die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Prozesse bei einem Stromausfall funktionsuntüchtig werden, eingeschätzt werden.

Durch die Eintragung dieser beiden Aspekte in eine Kritikalitätsmatrix wurde für jeden Prozess eine Kritikalitätsstufe bestimmt. Bei der vorgenommenen Analyse fielen über die Hälfte der betrachteten Prozesse in die Kritikalitätsstufe „hoch“ oder „sehr hoch“. Dies heißt, dass der Prozessausfall für die Tiere Schmerzen, Leiden und sogar den Tod bedeutet. Für die Abschätzung, ob die bisherigen Vorschriften ausreichend zum Schutz der Tiere während eines Blackouts beitragen, wurde zusammengetragen, für welche Prozesse rechtliche Vorschriften existieren. Es wurde analysiert, inwieweit die Prozesse durch die vorgeschriebenen Maßnahmen vor einem Ausfall geschützt und somit die Folgen eines Blackouts für die Tiere abgemildert werden.

Die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass die bisher geltenden Vorschriften eine gute Grundlage zum Schutz der Tiere liefern, insbesondere für den normalen Betrieb und bei kurzzeitigen Störungen auf Einzelbetriebsebene. Für umfangreiche Störungen, wie sie bei einem Blackout oder in ähnlichen Ausnahmesituationen vorkommen, sind die bisherigen Vorgaben hingegen nicht weitreichend genug. Um diese Lücke zu schließen wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, in denen sowohl die bisherigen Vorgaben als auch weitere Maßnahmen zusammengefasst wurden, um Nutztiere während eines großflächigen und langandauernden Stromausfalls weiterhin ausreichend versorgen zu können.

Schlussbetrachtung

Ziel der vorliegenden Arbeit war es, einen Überblick über die größten Gefahren für landwirtschaftliche Nutztiere während eines Blackouts zu gewinnen und zu analysieren, ob die bisher geltenden Vorschriften die Tiere effektiv vor den Auswirkungen eines solchen Szenarios schützen können. Anhand dieser Erkenntnisse wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, um den Gefahren wirkungsvoll begegnen zu können.

In Fachkreisen sind die Folgen eines Blackouts bekannt, dennoch fehlen bisher umfangreiche Forschungen zu den Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und speziell auf Nutztiere sowie zu deren Schutz. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag diese Lücke zu schließen. Die Versorgungssicherheit mit Strom in Deutschland ist sehr hoch ist (BNETZA, 2020a). Dennoch bringt die Umstrukturierung der Stromversorgung, von Kohle- und Kernkraftwerken zu erneuerbaren Energien, Risiken mit sich. Daher darf das Szenario eines Blackouts mit katastrophalen Folgen nicht vernachlässigt werden. Es sollten präventive Maßnahmen getroffen werden, um die Tiere vor den Auswirkungen eines Blackouts schützen zu können, auch wenn keine genaue Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Szenario definiert werden kann. In der vorliegenden Arbeit wurde der Prozess des Risikomanagements gewählt, um die Risiken, welche sich aus den verschiedenen technischen Ausfällen während eines Blackouts für die Tiere ergeben, abzuschätzen und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten.

Zunächst wurde ein Zielzustand definiert, anhand dessen die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz der Tiere vor den Folgen eines Blackouts beurteilt werden konnte. Da in einem Krisenfall in der Regel keine Aufrechterhaltung des Normalzustands möglich ist, müssen Schutzziele ausgewählt werden, welche trotz der Ausnahmesituation erreicht werden sollten. Diese müssen einerseits das betrachtete Schutzgut schützen und andererseits erreichbar sein. Auf Grundlage von Aspekten aus dem TierSchG wurden strategische Schutzziele für den nutztierhaltenden Bereich erarbeitet. Risikoanalysen werden in der Regel von Expertengruppen erstellt, sodass hier deutlich mehr Aspekte in die Formulierung von Schutzzielen einbezogen werden können (BBK, 2019d). Die in dieser Arbeit formulierten Schutzziele wurden auf Grundlage einer umfangreichen Literaturrecherche definiert und bedürfen im angewandten Kontext gegebenenfalls einer Anpassung an die entsprechende Fragestellung. Dies ist ein erster Beitrag zur Formulierung von Schutzzielen, welcher als Grundlage für weiterführende Forschung und Diskussion dienen kann. Für den gewählten modellhaften Ansatz dieser Arbeit waren übergeordnete, strategische Schutzziele zielführend.

So konnte bewertet werden, ob die Vorgaben, insbesondere der TierSchNutztV, ausreichend sind, um die Schutzziele erreichen zu können. Für weitere Abschätzungen auf Einzelbetriebsebene sowie auf Ebene von Gemeinden und Landkreisen müssen konkretere Schutzziele erarbeitet werden. Hier kann es sinnvoll sein, operationalisierte Schutzziele mit konkreten Schwellenwerten auszuwählen, beispielsweise welche Kapazitäten VTN-Betriebe in einzelnen Szenarien zur Verfügung stellen müssen. Um möglichst konkrete Maßnahmen vorbereiten zu können, müssen diverse Faktoren, wie die Anzahl der tierhaltenden Betriebe und die genauen Tierzahlen im jeweiligen Landkreis, einbezogen werden.

Im Rahmen der betrachteten Fragestellung sollten die landwirtschaftlichen Betriebe modellhaft und möglichst universell betrachtet werden. Zur Beantwortung der Fragestellung erschien es daher sinnvoll, die verschiedenen methodischen Aspekte der Risikoanalyse auf Unternehmensebene sowie aus dem Bereich des Bevölkerungsschutzes zu verknüpfen.

Neben einer Literaturrecherche wurden für eine weitergehende Einschätzung der verschiedenen technischen und organisatorischen Prozesse in der Nutztierhaltung zwei verschiedene Fragebogen sowohl für landwirtschaftliche Betriebe als auch für Veterinärämter erarbeitet. Ziel war es, die Fragebogen deskriptiv in die Analyse einzubeziehen, um einen besseren Überblick über die Prozesse im Stall zu erhalten, nicht aber deren repräsentative Erfassung. Beide Fragebogen hatten geringe Rücklaufquoten (Betriebe = 23%, Veterinärämter = 7,8%). Mögliche Gründe hierfür könnten sein:

  • der Umfang des Fragebogens für Betriebe (104 Fragen),
  • die durch die SARS-CoV-2-Pandemie ausgelösten Herausforderungen beispielsweise in Form von Schlachthofschließungen,
  • die Unterschätzung der Relevanz eines Blackouts,
  • geringe personelle und zeitliche Ressourcen.

Dennoch lieferten die Fragbogen einen hohen Mehrwert, um die auf landwirtschaftlichen Betrieben vorkommenden Prozesse sowie deren Stromabhängigkeit zu identifizieren. Für weitergehende Forschungen sind repräsentative Umfragen nötig. Dazu können auf Grundlage dieser Arbeit konkretere Fragen und Kriterien formuliert werden.

Die herausgearbeiteten Prozesse zur Versorgung der Tiere wurden anschließend hinsichtlich der Folgen für die Tiere im Falle ihres Ausfalls analysiert. Zur Ergänzung der Literatur und der Fragebogen wurden für diese Kritikalitätseinschätzung elf Expert:innen befragt. Nach diesen Befragungen waren die Antworten für die meisten Prozessausfälle bereits aussagekräftig genug, um eine Einschätzung unter Zuhilfenahme der Literatur abzugeben. Die Abschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit während eines Blackouts wurde für die meisten Prozesse auf Grundlage der Literaturrecherche getroffen, da diese nur mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zum Thema Blackout zu bewerten sind. Dies wurde in den teilweise sehr unterschiedlichen Einschätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten deutlich. Bei vier der betrachteten Prozesse divergierte auch die Einschätzung zu den Auswirkungen auf die Tiere stark (Ventilatoren, Schlachtung, Alarmanlagen und Kraftstoffversorgung). In diesen Bereichen wurde vermehrt auf die in der Literaturrecherche zusammen getragenen Informationen zurückgegriffen.

Die abschließende Einschätzung der Auswirkungen von Prozessausfällen auf die Tiere und die Ausfallwahrscheinlichkeit jedes Prozesses wurde in eine Kritikalitätsmatrix eingetragen. Diese Matrix hat den Vorteil, dass auch Tendenzen innerhalb der einzelnen Stufen dargestellt und die Kritikalitätsstufen genauer definiert werden konnten. Es wurde in der Darstellung bewusst darauf verzichtet, zwischen verschiedenen Haltungsformen oder Tierarten zu unterscheiden, sondern die am stärksten von einem Ausfall betroffene Tiergruppe oder Haltungsform eingeschätzt. Auf diese Weise konnte die Übersichtlichkeit in der Matrix gewahrt und konnten die Prozesse in einen Gesamtkontext eingeordnet werden. Die Priorisierung ist somit nicht für alle Betriebsformen und Tierarten passend, war jedoch für die Zielsetzung einer universellen Abschätzung sinnvoll.

Nach Eintragung in eine Kritikalitätsmatrix ergab sich für jeden Prozess eine Kritikalitätsstufe. Dabei fielen über die Hälfte der betrachteten Prozesse in die Kritikalitätsstufe „hoch“ und „sehr hoch“. Diese Stufen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Prozessausfall für die Tiere Schmerzen und Leiden bis hin zum Tod bedeuten würde. Daher ist es von hoher Bedeutung, einer Störung dieser Prozesse mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzuwirken. Für die Abschätzung, ob die bisherigen rechtlichen Vorschriften ausreichend zum Schutz der Tiere während eines Blackouts beitragen, wurde dokumentiert für welche Prozesse Vorschriften existieren. Der Abgleich der geforderten Maßnahmen mit den Schutzzielen kommt zu dem Schluss, dass die bisher geltenden Vorschriften eine gute Grundlage zum Schutz der Tiere liefern, insbesondere für den normalen Betrieb und bei kurzzeitigen Störungen auf Einzelbetriebsebene. Für umfangreiche Störungen, wie sie bei einem Blackout oder in ähnlichen Ausnahmesituationen vorkommen würden, gehen die bisherigen Vorgaben nicht weit genug. Um diese Lücke zu schließen, wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, in denen sowohl die bisherigen Vorgaben als auch weitere Maßnahmen zusammengefasst wurden, um Nutztiere während eines Blackouts ausreichend versorgen zu können.

Die vorliegende Arbeit empfiehlt dabei konkrete Vorgaben für eine Mindestdauer, für welche die Betriebe eine autarke Versorgung der Tiere gewährleisten müssen. Vorgeschlagen wird eine Zeitspanne von 72 Stunden. Dazu sollte insbesondere eine Kraftstoffbevorratung für 72 Stunden vorgeschrieben werden, sofern dieser benötigt wird, um die Tiere zu versorgen. Diese Vorgaben würden alle nutztierhaltenden Betriebe auf ein einheitliches Resilienzniveau heben und Veterinärämtern, sowie allen im Krisenfall beteiligten Behörden und Personen Zeit einräumen, Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Die geforderten 72 Stunden sind angelehnt an die Empfehlung des BBK für Behörden und Unternehmen (BBK, 2019c). Eine solche Zeitspanne wird als realistisch beschrieben, um die Infra- oder Ersatzstrukturen im minimal benötigten Umfang wieder aufzubauen (BBK, 2019c). Auch landwirtschaftliche Betriebe sollten darauf vorbereitet sein, für diese Zeitspanne ihre Tiere autark versorgen zu können. Für den Weiterbetrieb nach 72 Stunden sollten in den Veterinärämtern Daten zu benötigten Kraftstoffmengen, welche benötigt werden, um die einzelnen Betriebe weiterhin aufrechterhalten zu können, vorgehalten werden. Auch weitere Merkmale der Betriebe sind zu dokumentieren, damit im Notfall ohne Abfrage zum (Kraftstoff-) Bedarf effizienter Hilfe geleistet werden kann.

Neben der Kraftstoffbevorratung müssen auch andere Prozesse, wie die Wasser- und Futterversorgung, aufrechterhalten werden. Für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind die Kommunen und Wasserwerkbetreiber verantwortlich. Dies macht deutlich, dass landwirtschaftliche Betriebe für die verschiedenen Prozessausfälle im Vorhinein betriebsinterne Lösungen finden müssen, sie gleichzeitig aber nicht allein für die Vorbereitungen auf einen Blackout Sorge tragen können. Alle Betreiber Kritischer Infrastrukturen, wie Wasserversorger oder der Informationstechnik und Telekommunikationssektor, sind für die Aufrechterhaltung und Absicherung ihrer Infrastrukturen verantwortlich, um diese im Krisenfall weiterhin allen anderen Bereichen verfügbar machen zu können (BMI, 2009). Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann durch diverse Abhängigkeiten von externen Infrastrukturen, wie Wasser-, Gas- und Kraftstoffversorgung, nicht allein den Schutz der Tiere während eines Blackouts gewährleisten. Dennoch kann auf Grundlage dieser Arbeit die Resilienz nutztierhaltender Betriebe gegenüber Krisensituationen erhöhen werden.

Zu diesem Zweck wurden Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung auf einen umfassenden Infrastrukturausfall, wie er während eines Blackouts vorkäme, erarbeitet. Durch die modellhafte Anwendung der Risikoanalyse konnten die verschiedenen Prozesse zur Versorgung der Tiere in ihrer Relevanz untersucht und priorisiert werden. Aus der so entstandenen Liste kann jeder nutztierhaltende Betrieb die individuell vorhandenen Prozesse auswählen und die vorgeschlagenen Maßnahmen zum besseren Schutz der Tiere während eines Blackouts umsetzen. Da im Rahmen der Empfehlungen jeder Prozess einzeln betrachtet und abgesichert wird, dienen die Maßnahmen nicht nur dem Schutz vor den Folgen eines Blackouts, sondern auch vor den Auswirkungen einzelner Prozessausfälle, wie einem Lüftungsausfall oder dem Ausfall der Wasserversorgung.

Im Laufe der Arbeit wurden auch mehrere weitere Defizite in der Gesamtsituation deutlich. So wurden im Zuge der Literaturrecherche verschiedene Vorschriften für den Fall von Betriebsstörungen in der TierSchNutztV und deren Ausführungshinweise identifiziert. Dabei wird der Begriff der Betriebsstörung allerdings nicht weiter definiert (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 TierSchNutztV), insbesondere nicht hinsichtlich der Vorsorgedauer. Für die Milchviehhaltung existieren keine speziellen rechtlichen Vorgaben. Somit besteht ein Ausführungsbedarf der Vorschriften. Des Weiteren besteht Forschungsbedarf, um konkrete Maßnahmen zum Schutz der Tiere in Krisensituationen möglichst effektiv und kostengünstig zu gestalten. Auch die Anwendung der Methode der Risikoanalyse auf Beispielbetrieben und die Erarbeitung von konkreten Maßnahmen, sowie die Abschätzung der damit verbundenen Kosten, kann wertvolle Informationen zum Schutz von Nutztieren während Krisensituationen liefern. Ebenso kann es hilfreich sein, ausführlichere Leitfäden zum Umgang mit verschiedenen Ausfällen, wie z. B. der Kadaverentsorgung oder von Futtermittellieferungen, auszuarbeiten. Hier könnten vor allem für Veterinärämter und die in Krisen zuständigen Behörden weitere Handlungsoptionen aufgezeigt werden.

Auch wenn Katastrophenfälle wie ein Blackout selten sein mögen, ist die Vorbereitung auf solche Ereignisse elementar, um diese bewältigen zu können. Gleichzeitig beinhaltet eine Vorbereitung solcher Extremfälle immer auch Ereignisse von geringerem Ausmaß. Vorhaltungen derartiger Maßnahme sind in der Regel mit Kosten verbunden, von denen kein unmittelbarer Nutzen ausgeht, sodass sie oft zurückgestellt werden. Da das deutsche TierSchG jedoch fordert, das Tier als Mitgeschöpf zu schützen (§ 1 TierSchG), liegt es in der Verantwortung aller, Tiere auch vor selten vorkommenden Ereignissen mit schwerwiegenden Folgen bestmöglich zu schützen. Allerdings müssen die zusätzliche Arbeit und die Investitionen für diese Absicherungen von den nutztierhaltenden Betrieben geleistet werden. Eine Kosten-Nutzen-Analyse der benötigten Maßnahmen wurde in dieser Arbeit nicht durchgeführt. Eine solche Analyse erfordert eine komplexe Betrachtung und Einbeziehung verschiedener Parameter, da nicht allein der materielle Wert der Tiere betrachtet werden kann. In vorliegender Arbeit, welche eine Übersicht über die Problematik liefern soll, war dies nicht beabsichtigt. Es wurde angestrebt, mit den Maßnahmen bei geringstmöglichem Einsatz die Tiere bestmöglich zu schützen. Durch die Form der Handlungsempfehlungen als Fragenkatalog können für jeden Betrieb individuelle Lösungen gefunden werden. Somit können keine grundsätzlichen Kosten für die Maßnahmen angegeben werden. Für viele Bereiche ist es nicht zwingend notwendig, unmittelbare Anschaffungen vorzunehmen, sondern lediglich Notfallpläne zu erstellen, welche im Krisenfall ein schnelles Handeln ermöglichen. Zusammenfassend sollten die vorliegende Arbeit und besonders die Handlungsempfehlungen einen flexiblen Lösungsrahmen bieten, der auf Ausnahmesituationen vorbereitet und betriebsindividuell angepasst und ergänzt werden kann.

Zudem gibt die vorliegende Arbeit Anhaltspunkte, wo weitere rechtliche Vorgaben erforderlich sind, um Tiere während Ausnahmesituationen besser zu schützen. Ferner können die Forschungsergebnisse in der Planung von Katastrophenschutzkonzepten genutzt werden, um eine Priorisierung der Maßnahmen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere während eines Blackouts festzulegen.

Ziel dieser Arbeit war es auch, bei allen Verantwortlichen ein Risikobewusstsein für die Problematik des Blackouts zu schaffen, um im Vorfeld Planungen anzuregen, welche im Notfall deutlich mehr Handlungsoptionen eröffnen. Eine absolute Sicherheit für Krisenfälle ist nicht erreichbar. Ein Restrisiko bleibt auch bei umfassenden Vorkehrungen immer bestehen. Dennoch kann mithilfe dieser Forschungsarbeit die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe gesteigert werden, indem Risiken erkannt und Möglichkeiten zur Bewältigung geschaffen werden. So können Nutztiere in Stallhaltungen vor den Auswirkungen eines großflächigen und langandauernden Stromausfalls geschützt werden.

Sammlung möglichen Folgen durch den Blackout

Zylka - Sammlung möglichen Folgen durch den Blackout

Ausfallwahrscheinlichkeiten

Zusammenfassend ergibt sich aus der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Auswirkungen auf die Tiere durch die jeweiligen Prozessausfälle die in Abb. 10 dargestellte Kritikalitätsmatrix. Aus dieser lassen sich die in Tabelle 6 erfassten Kritikalitätsstufen der einzelnen Prozesse ableiten. Aus dieser lassen sich die in Tabelle 6 erfassten Kritikalitätsstufen der einzelnen Prozesse ableiten. 

Zylka - Risikomatrix ausgefüllt

Zylka - Kritikalitätsstufen der Prozesse

Handlungsempfehlungen

Mit Hilfe der Handlungsempfehlungen soll die Resilienz der Betriebe gestärkt werden. Es sollen bestehende vorsorgende Maßnahmen aufgegriffen und erläutert werden sowie weitere Vorschläge für die Vorbereitung auf einen Blackout und damit auch auf kleinere Stromausfälle gemacht werden.

Diese universellen Handlungsempfehlungen können von den landwirtschaftlichen Betrieben aufgegriffen und auf die jeweiligen Begebenheiten angepasst werden. Die Reihenfolge der Maßnahmen orientiert sich an den Kritikalitätsstufen der einzelnen Prozesse. Somit bleibt die Priorisierung der Maßnahmen enthalten, auch dann, wenn für den jeweiligen Betrieb nur einzelne Abschnitte aus den Handlungsempfehlungen ausgewählt und angewendet werden.

Zylka - Übersicht Handlungsempfehlungen

Detailproblem Schlachtung (Folgeprobleme in der Versorgung der Bevölkerung)

In den Gebieten, die vom Blackout betroffen sind, wird es voraussichtlich nicht möglich sein, den Betrieb von Schlachthöfen aufrechtzuerhalten. Alle verknüpften Sektoren, wie Verkehr, Transport und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnik sowie in einigen Bereichen die Wasserversorgung sind ebenfalls von einer funktionierenden Stromversorgung abhängig und werden nicht in vollem Umfang funktionstüchtig sein. Somit wird auch der Schlachtprozess, selbst wenn Notstromaggregate vorhanden sind, nicht aufrechterhalten werden können.

Es muss davon ausgegangen werden, dass Tiere, welche in den Tagen des Stromausfalls zur Schlachtung gehen sollen, weiterhin im Heimatbetrieb gehalten werden müssen. Weiter muss bedacht werden, dass der Prozess der Ausstallung, Schlachtung und Weiterverarbeitung weit über den Stromausfall hinaus gestört sein wird, sodass nicht nur in den Tagen des Stromausfalls nicht geschlachtet werden kann, sondern im Anschluss erst die gesamte Infrastruktur ihren Betrieb wieder aufnehmen muss, wodurch es zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Daher sollten die Betriebe Maßnahmenpläne für einen solchen Fall vorhalten.

Neben der Vorsorge auf den Betrieben sollten auch in den zuständigen Behörden Konzepte für einen großflächigen, mehrtägigen Schlachtausfall vorbereitet werden. Abb. 12 zeigt, dass bereits wenige Schlachthofschließungen im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020 enorme Auswirkungen auf die gesamte Branche hatte.

Zylka - Keine Entlastung beim Schweinestau

Die Schließung der Schlachthöfe in Coesfeld und Rheda-Wiedenbrück führten dazu, dass die Schlachtkapazitäten einbrachen, wodurch es zu einem Rückstau in der gesamten Branche kam.

Es ist davon auszugehen, dass ein mehrtägiger Blackout in Bundesländern mit hohen Schlachtkapazitäten dazu führen kann, dass über den Stromausfall hinaus Tierschutzprobleme vor allem im Schweine- und Geflügelbereich entstehen würden. Da diese Problematik viele Tierhalter gleichzeitig betreffen wird, bei gleichzeitig eingeschränkter Kommunikation und Logistik, muss eine zentrale Koordination durch die zuständigen Behörden übernommen werden, um möglichst viele Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen.

Umgang mit Kadavern

Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der landwirtschaftlichen Nutztiere einen Blackout nicht überlebt, sodass Kadaver über das normale Maß hinaus anfallen werden. Während bei einem begrenzten Stromausfall sowohl die Infrastruktur als auch die Kommunikationsmittel und Logistik für die Beseitigung größerer Mengen Kadaver zur Verfügung stehen, ist dies während und auch unmittelbar nach einem Blackout nicht der Fall. Es ist daher zwingend erforderlich eine Strategie zu entwickeln, wie mit den während eines Blackouts anfallenden Kadavern umgegangen werden kann.

Da der Blackout auch die umgebenden Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) betrifft, werden diese, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt arbeiten können. Weiterhin fehlen die üblichen Kommunikationswege, um die VTN-Betriebe über die angefallenen Kadaver zu informieren, und auch die gesamte Infrastruktur zum Abtransport der Kadaver steht voraussichtlich nicht zur Verfügung. Somit müssen alternative Wege für die Tierkörperlagerung und Beseitigung vor Ort auf den landwirtschaftlichen Betrieben gefunden werden.

Ziele der Tierkörperbeseitigung sind das Leben und die Gesundheit von Mensch und Tier und die Unversehrtheit von Sachen zu gewährleisten (§ 2a TierNebG). Von Vorteil während eines Blackouts gegenüber dem Fall einer Tierseuche ist, dass vorrangig seuchenfreie Kadaver anfallen werden, sodass die von den Kadavern ausgehende Gefahr deutlich geringer ist. Dennoch müssen Kadaver zeitnah ordnungsgemäß beseitigt werden. Bereits nach 7-10 Tagen, je nach Lagerung und Außentemperaturen, können Kadaver so stark zersetzt sein, dass die Entsorgung über Radlader oder ähnliche Gerätschaften problematisch werden kann (ELLIS, 2001). Der Ausfall der Tierkörperbeseitigung über den Zeitraum von einer Woche ist bei einem Blackout wahrscheinlich, auch dann, wenn die öffentliche Stromversorgung bereits vorher wiederhergestellt werden konnte. Denn auch hier müssen erst alle logistischen Prozesse wieder anlaufen und die Kadaver sukzessiv beseitig werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Lagerkapazitäten für Kadaver auf den Betrieben nicht ausreichen.

Zur vollständigen Dissertation 

 

Update 03.12.21 – Schweinestau in Deutschland

Eine Verzögerung in einer Rückkopplung kann ein System zum Schwingen bringen, wie das hier sehr deutlich aufgrund des Ausfalls von Schlachthöfen durch Corona-Infektionen zu beobachten war. Der Tönnies-Schlachthof stand über einen Zeitraum von vier Wochen komplett still und war auch nach Wiederaufnahme der Arbeit noch 18 Wochen lang stark in der Kapazität eingeschränkt. Insgesamt waren die bundesweiten Schlachtkapazitäten über Monate so sehr beschränkt, dass sie das Angebot an Schlachtschweinen nicht bewältigen konnten, was einen massiven Schweinestau zur Folge hatte. Anfang 2021 standen über 1 Million Schweine in der Warteschleife. Der Schweinestau konnte erst im Februar 2021 aufgelöst werden, weil sich erst dann die Anpassungsreaktionen der landwirtschaftlichen Betriebe (geringere Ferkelimporte, weniger Sauenbelegungen, Betriebsaufgaben) bemerkbar machten. Die Lagerbestände an Schweinefleisch wuchsen in diesem Zeitraum stark an.

Siehe www.schweine.net, www.schweine.net, www.schweine.net

Schweinefleischlager 2021

Damit ist ein großes System aus dem Gleichgewicht und ins Schwingen gekommen, wie das sehr gut in Die Grenzen des Denkens beschrieben wird. Daher ist zu erwarten, dass sich die wirklichen Auswirkungen erst in den nächsten Monaten/Jahren bei den Kunden bemerkbar machen werden.

Schwingungen