Eingebracht an: Mario Kunasek Regierungsmitglied Bundesministerium für Landesverteidigung – Quelle: www.parlament.gv.at
Sowohl der deutsche Innenminister als auch der Schweizer Verteidigungsminister haben einen europaweiten Strom- und Infrastrukturausfall („Blackout“) als eine wahrscheinliche Großkatastrophe bezeichnet (https://www.huffingtonpost.de/2016/08/25/blackout-deutschland-ohne-strom_n_11679490.html). Auch der österreichische Netzbetreiber Austrian Power Grid sieht ein Blackout im Bereich der Stromversorgung als den folgenschwersten anzunehmenden Katastrophenfall. Zunehmende Angriffe aus dem Cyberspace auf kritische und insbesondere auf die Energieinfrastrukturen verschärfen die Gefahr für weitreichende Infrastrukturausfälle (https://kurier.at/wirtschaft/apg-und-wkoe-warnen-vor-stromnetz-problemen/308.231.391).
Die Folgen eines Blackouts wären eine schwerwiegende Beeinträchtigung bis hin zu einer Unterbrechung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, aufgrund von Produktion und Logistik, die von Strom- und Telekommunikationsversorgung abhängen. Auch die österreichische Sicherheitsforschungsstudie „Risiko‐ und Krisenmanagement für die Ernährungsvorsorge in Österreich (EV-A)“, die im Jahr 2015 durchgeführt wurde, kommt zu dem Schluss, dass rund ein Drittel der Bevölkerung erwartet, sich in einem solchen Fall nicht länger als vier Tage selbst versorgen zu können. Nach sieben Tagen betrifft das bereits zwei Drittel oder fast sechs Millionen Menschen. Eine Studie des Instituts für Technikfolgenabschätzung bescheinigt Österreich zwar, „in vielerlei Hinsicht gut für diverse Krisen und Katastrophen gewappnet“ zu sein, allerdings müsse für gewisse Aspekte „mehr Bewusstsein“ geschaffen werden. „Auch bei der Notversorgung der Bevölkerung gibt es einige offene Fragen“, heißt es in der Studie (derstandard.at/2000061032966/Blackout-durch-Hacker-wird-real-ist-Oesterreich-vorbereitet). Die Folgen eines gesamten Stromausfalls wären für die Bevölkerung demnach potenziell verheerend.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung 2016 in Deutschland dazu aufgerufen, die persönliche Vorsorge durch Lagerung von Lebensmitteln und Wasser für zehn Tage zu sichern. Die Österreichische Bundesregierung hat kürzlich die Einrichtung von 12 „Sicherheitsinseln“ in Kasernen beschlossen. Fraglich ist, ob diese ausreichen, um möglicherweise Millionen Menschen versorgen zu können, überhaupt da das BMLV laut eigenen Angaben auf die Budgetanfrage der NEOS diesbezüglich, keine nennenswerten Mittel für das Upgrade von Kasernen auf solche Sicherheitsinseln vorgesehen hat. Schon alleine die Versorgung der gestrandeten Touristen und Pendler würde unter den derzeitigen Voraussetzungen alle Strukturen überfordern, wie auch kürzlich der Generalstabschef des Österreichischen Bundesheeres betonte.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage (21.06.18)
- Gibt es ministerienübergreifende Strategien für das Vorgehen im Falle eines Blackouts?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, gibt es genau Pläne, wer in diesem Fall der erstzuständige Minister ist, wie die Kommunikation mit anderen Ministerien erfolgt und welche Maßnahmen umgehend und welche in weiterer Folge gesetzt werden müssen?
c) Wenn ja, bitte beschreiben Sie die Vorgehensweise in einem solchen Fall Schritt für Schritt.
d) Wenn ja, wie plant das Ministerium in einem solchen Fall mit der Bevölkerung zu kommunizieren?
e) Wenn nein, sind Strategien in Planung?
f) Wenn ja, bis wann sollen sie vorliegen? - Welche Rolle spielen die geplanten Sicherheitsinseln im Falle eines Blackouts?
a) Reichen die geplanten Sicherheitsinseln aus, um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten, falls es zu einem Blackout kommt?
b) Wenn ja, für wie lange und für wieviele Personen?
c) Wenn nein, welche Leistungen werden diese Sicherheitsinseln erbringen können, sobald sie einsatzfähig sind? - Wie wird die Gefahr eines Blackouts der Bevölkerung kommuniziert?
a) Gibt es Initiativen zur Information der Bevölkerung über bestehenden Gefahren im Falle eines Blackouts?
b) Gibt es konkrete Handlungsanweisungen für den Katastrophenfall?
c) Welche Kommunikationsstrategie verfolgt das Ministerium bezüglich der Information der Bevölkerung über das Verhalten im Falle eines Blackouts bzw. die Vorbereitung darauf?
d) Sind darüber hinaus weitere Informationsmaßnahmen geplant?
e) Wenn ja, welche und bis wann?
Anfragebeantwortung (21.08.18)
(1098/J)
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Juni 2018 unter der Nr. 1098/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „vorbeugende Maßnahmen und Informationspolitik des Verteidigungsministers bezüglich eines potenziellen Blackouts“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Grundsätzlich steht für das österreichische Bundesheer (ÖBH) auch bei einem Blackout die Sicherstellung der im Art. 79 Bundes-Verfassungsgesetz unmittelbar und abschließend normierten Aufgaben im Vordergrund. Schutzoperationen, die Szenarien von Auswirkungen eines partiellen bzw. eines gänzlichen Blackouts in Österreich beinhalten, stellen seit mehreren Jahren die wesentliche Grundlage für gemeinsame Übungen des ÖBH mit dem Bundesministerium für Inneres bzw. den Sicherheitsbehörden und anderen Blaulichtorganisationen dar. Elemente der Schutzoperation können auch im Zuge eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes zur Anwendung kommen, wobei das ÖBH einer Assistenzanforderung ausschließlich mit jenen militärischen Ressourcen nachkommt, die nicht zur Sicherstellung der Aufgaben der militärischen Landesverteidigung benötigt werden.
Zu 2:
Da eine Beantwortung dieser Frage direkte Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres zuließe, ersuche ich um Verständnis, dass ich aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 3:
Da die vorliegende Anfrage keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
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