Anfrage an den Bundesminister für Inneres (10271/J) vom 16.09.16

Der Standard vom 23.08.2016 berichtete folgendes: „Experte kritisiert Mängel bei Zivilschutz

Österreichs Bevölkerung ist auf einen Katastrophenfall, ein Blackout oder eine internationale Krise kaum vorbereitet

Wien – Theoretisch sollte Österreich auf jegliche Art von Katastrophen gut vorbereitet sein – das war der Grundgedanke des in den 1970er-Jahren entwickelten Konzepts der Umfassenden Landesverteidigung (ULV). Die steht sogar in der Verfassung – was dem Sicherheitsexperten Herbert Saurugg allenfalls ein müdes Lächeln entlockt: „Umfassende Sicherheitsvorsorge gibt es bei uns nur auf dem Papier.“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

  1. Welche Konsequenzen wurden bisher aus den beiden KIRAS-Sicherheitsforschungsstudien „BlackÖ.2: Blackoutprävention und –intervention“ und „Ernährungsvorsorge in Österreich“ gezogen, die ja zu sehr aufrüttelnden Ergebnissen gekommen sind?
  2. Wie schätzen Sie die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung in Folge eines umfassenden Krisenfalls, wie etwa bei einem möglichen europaweiten Strom-und Infrastrukturausfall („Blackout“) ein?
  3. Wie wurde die Bevölkerung bisher auf diesen Krisenfall vorbereitet?
  4. Welche Vorbereitungen zum Szenario „Blackout“ wurden bisher auf gesamtstaatlicher Ebene getroffen?
  5. Wie erfolgt die Koordinierung der Maßnahmen zwischen den verschiedenen Ministerien?
  6. Wie schätzen Sie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ein, um mit mehrtägigen oder möglichweise sogar mehrwöchigen Versorgungsengpässen umzugehen?
  7. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht noch erforderlich, um die österreichische Gesellschaft bestmöglich auf derart weitreichende Krisenszenarien vorzubereiten?
  8. In Deutschland ist ein neues Zivilschutzkonzept derzeit großes Thema – gibt es derartige Bestrebungen auch in Österreich?
  9. Wenn ja, wie sehen die Bestrebungen zu diesem Thema konkret aus?
  10. Wenn nein, warum nicht?

Beantwortung 15.11.16

Anfragebeantwortung am 15.11.16 (Eingang)

Zu den Fragen 1 und 3:

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Inneres die genannten Forschungsprojekte begleitet hat, um den Wissenstransfer zwischen den beteiligten Projektpartnern zu fördern. Beide Studien beziehen sich jedoch zum überwiegenden Teil auf Angelegenheiten, die außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs des Bundesministeriums für Inneres liegen. Soweit Angelegenheiten des Zivilschutzes bzw. des Krisen- und Katstrophenschutzmanagements in den Projektergebnissen ebenfalls angesprochen sind, wurden neben dem Stand des Wissens auch mögliche weitergehende Problemlösungsansätze diskutiert, die im Rahmen der Fortentwicklung von Sicherheitsstrategien und Sicherheitskonzepten entsprechend mitberücksichtigt werden. Ergebnisse der Studien fließen auch in die Arbeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen ein. Hinsichtlich der Vorbereitung der Bevölkerung auf den Fall eines Blackouts kann in dem Zusammenhang auf umfangreiche Maßnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden, Blaulichtorganisationen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft hingewiesen werden, mit denen die Bevölkerung über die möglichen Folgen eines länger andauernden Stromausfalles sowie über Möglichkeiten der Eigenvorsorge informiert wird. Exemplarisch hierfür wird für das Bundesministerium für Inneres auf die Maßnahmen des Österreichischen Zivilschutzverbandes und seiner Landesverbände, die durch das Bundesministerium für Inneres hierfür entsprechend unterstützt werden, verwiesen.

Zu den Fragen 2, 6 und 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

Zu den Fragen 4 und 5:

Es obliegt grundsätzlich allen Verantwortungsträgern bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen wichtigen öffentlichen Einrichtungen selbst, innerhalb des eigenen Wirkungsbereichs die gebotenen Vorsorgen für den Fall eines länger andauernden Stromausfalls zu treffen. Im Bundesministerium für Inneres wurden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2122/J vom 10. Juli 2014 (2027/AB XXV. GP) sowie auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 2123/J vom 10. Juli 2014 (2053/AB XXV. GP) und 6337/J vom 1. September 2015 (6166/AB XXV. GP) durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport und die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2121/J vom 10. Juli 2014 (1753/AB XXV. GP) durch den Bundesminister für Gesundheit verwiesen. Die Koordinierung erfolgt anlassfallbezogen im Rahmen der Strukturen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements. Zudem sind beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft für Fragen der Energielenkung ein Energielenkungsbeirat und zur Beratung in grundsätzlichen Fragen der vorbeugenden Versorgungssicherung ein Versorgungssicherungsausschuss gesetzlich eingerichtet.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Die konzeptiven Grundlagen zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor Gefahren und Notlagen sind bereits in der Österreichischen Sicherheitsstrategie und ihren Teilstrategien, in den Strategien des Bundesministeriums für Inneres wie Innen.Sicher bzw. in der SKKM (Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) – Strategie 2020 dargelegt.

Kommentar

Siehe auch sonstige parlamentarische Anfragen zum Thema „Blackout“. Nachdem ich bereits vor mehr als einem Jahr einen offenen Brief an die Sicherheitssprecher der Parteien gerichtet habe, hat es doch einige Zeit gedauert, bis das Thema aufgegriffen wurde. Gleichzeitig würde ich mir statt einem Schlagabtausch eine konstruktive überparteiliche Zusammenarbeit wünschen, um dem Thema wirklich die notwendige Aufmerksamkeit zu verleihen.

Die Anfragebeantwortung möchte ich nicht weiter kommentieren.