Letzte Aktualisierung am 23. Oktober 2015.

Quelle: www.vtg.admin.ch (Schlussbericht SVU’14)

Grippe Pandemie und Strommangellage: Die Partner im Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) mussten eine komplexe Notsituation effizient meistern. Aufgrund der Erkenntnisse aus der SVU 2014 wurden 16 Empfehlungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und den weiteren Partnern in Krisenlagen formuliert. Der Bundesrat hat von den Schlussfolgerungen Kenntnis genommen und prüft die Einzelheiten der Organisation künftiger grossangelegter Sicherheitsübungen in der Schweiz.

Empfehlungen des Übungsleiters SVU 14

Empfehlung 1: Sicherheitsverbund Schweiz

Empfehlung 2: Bundesstab ABCN (BST ABCN)

Empfehlung 3: Information und Kommunikation

Die Wichtigkeit der Information und Kommunikation ist unbestritten. Allerdings führen unterschiedliche Auffassungen, Erwartungen und zum Teil auch oberflächliche Kenntnisse der Zuständigkeiten und Abläufe in der Kommunikation von Bund, Kantonen und Dritten immer wieder zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten.

Empfehlung 4: Lageverbund und elektronische Lagedarstellung

Empfehlung 5: Ressourcenmanagement Bund

Empfehlung 6: Sensibilisierung in Bezug auf Verletzlichkeit der Gesellschaft

Situation: Die SVU 14 zeigte, dass die Auswirkungen, Interdependenzen und Herausforderungen einer komplexen Notlage, vor allem anfänglich massiv unterschätzt wurden. Die SVU 14 trug aber bereits wesentlich zur Sensibilisierung vieler Kreise bei.

Empfehlung: Behörden, Verwaltungen, Wirtschaft und Bevölkerung sollten auf Ebene Bund und Kantone für die Verletzlichkeit der Gesellschaft in Krisen gegenüber der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern, vor allem auch für die Thematik Strommangellage, weiter sensibilisiert werden.

Empfehlung 7: Business Continuity Management (BCM)

Die SVU 14 zeigte, dass in verschiedenen Bereichen Defizite im Business Continuity Management bestehen. Dabei handelt es sich sowohl um voraussehbare Lücken im personellen Bereich (beispielsweise Durchhaltefähigkeit während einer Grippepandemie) als auch um Probleme in der Infrastruktur.

Empfehlung 8: Gesundheitswesen/Pandemie

Die Auswirkungen einer längerdauernden Strommangellage im Gesundheitswesen sind nicht genügend bekannt. Das Gesundheitswesen kann zumeist nur kurzfristige Stromausfälle bewältigen.

Die Herausforderungen an das Business Continuity Management werden jedoch eher unterschätzt.

Empfehlung 9: Stromversorgung

Die SVU 14 zeigte, dass in einer länger dauernden Strommangellage die Grundversorgung binnen weniger Tage massiv eingeschränkt und teilweise gefährdet wäre.

Vom Bund/BWL wurde zusammen mit der Wirtschaft und kantonalen Stellen bereits umfangreiche Vorbereitungen und Vorsorgemassnahmen getroffen. Die Kontingentierung bei Grossverbrauchern allein bedingt sehr umfangreiche und mehrjährige Vorbereitungen.

Die genaueren Kenntnisse bezüglich der vorgesehenen und geplanten Massnahmen fehlen jedoch vielerorts. Der diesbezügliche Nachholbedarf ist erkannt. Allenfalls muss in diesem Bereich inskünftig teils vom bisher geltenden Hol-Prinzip abgewichen werden. Einige Kantone suchen bereits nach Lösungen, um besser auf eine Strommangellage, ihre Auswirkungen und Folgen auf Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Behörden vorbereitet zu sein. Dies ist aber nur in engem Austausch mit allen Beteiligten von Bund, Kantonen und der Wirtschaft sowie den Betreibern kritischer Infrastrukturen wirkungsvoll möglich.

Empfehlung 10: Versorgung mit Lebensmitteln sowie Gütern des täglichen Bedarfes

Was für die Stromversorgung bezüglich fehlender Kenntnisse betreffend Vorsorgeplanungen Gültigkeit hat, gilt sinngemäss auch für die Versorgung mit Lebensmitteln. VertreterInnen der Exekutive sowie der kantonalen Führungsorgane sind sich der Abhängigkeiten von Strom, von Versorgungsketten (vom Produzent bis zum Detaillist) und der Grenzen des justin-time-Systems bewusster geworden. Auch hier sind Kantone daran, nach geeigneten Lösungen zu suchen, um sich besser auf eine eventuelle Notlage vorzubereiten.

Empfehlung 11: Informations- und Kommunikationstechnologie IKT

Die Sorge um eine sichere Kommunikation war oft Gegenstand von Diskussionen. Die Forderung nach einem krisen- und abhörsicheren, flächendeckenden Breitband-Kommunikationssystem wurde allgemein unterstützt. Dies ist zweifellos ein entscheidender Schritt für die Führung in der Krise und zur Erhöhung der Resilienz

Empfehlung 12: Kritische Infrastrukturen

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen erbringen für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat zentrale Produkte und Dienstleistungen. Der Staat hat deshalb ein Interesse daran, dass Ausfälle vermieden und allfällige Auswirkungen gering gehalten werden können. Im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeiten sind grundsätzlich die Betreiber für die Funktionsfähigkeit und den Schutz ihrer Infrastrukturen zuständig. Sie werden aber mit verschiedenen Massnahmen u.a. der wirtschaftlichen Landesversorgung und im Rahmen der Schutz-Kritischer-Infrastruktur-Strategie (SKI) vorbeugend unterstützt (z.B. Leitfaden SKI). Im Ereignisfall können sie, wenn die eigenen Mittel ausgeschöpft sind oder behördliche Massnahmen angeordnet sind, subsidiär unterstützt werden. Die SVU14 lässt erahnen, dass eine langandauernde Strommangellage zu massiven Auswirkungen und damit auch zu Hilfsgesuchen an die Behörden führen würde.

Empfehlung 13: Zusammenarbeit zwischen Kantonen

Empfehlung 14: Zusammenarbeit international

Empfehlung 15: Wissenstransfer und Sicherheitsverbundsübungen

Vor und während der SVU 14 zeigte sich, dass Strukturen, Aufgaben, Kompetenzen, rechtliche Grundlagen sowie auch Konzepte und Planungen teilweise nicht oder zu wenig bekannt waren. Das führte zu Missverständnissen, Verunsicherungen und teilweise Bedenken. Dies gilt es in Zukunft zu verhindern. Die Kantone und der Bund sind in der Regel mit der Bewältigung lokaler oder allenfalls kantonsübergreifenden Ereignissen konfrontiert, nicht aber mit den Herausforderungen einer nationalen Krise. Die SVU 14 hat gezeigt, dass Schwachstellen im nationalen Krisenmanagement erst sichtbar werden, wenn Sicherheitsakteure von Bund und Kantonen gleichzeitig mit einem gemeinsamen Szenario üben.

Empfehlung 16: Umsetzung der Massnahmen, Monitoring und Reporting

Diese Schritte setzen eine unvoreingenommene, konstruktive Zusammenarbeit aller Partner im SVS voraus. Die Begleitung und Steuerung sowie das Monitoring der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen soll der Linie und zugleich einer Stelle zugewiesen werden, welche über die nötigen Kenntnisse, Erfahrungen und personellen Ressourcen verfügt.

Kommentar

Die Erkenntnisse sind selbstsprechend und treffen wohl auch für Österreich zu.