Letzte Aktualisierung am 29. Oktober 2015.
Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit am 10.07.2014 (2121/J)
Anfragebeantwortung am 26.08.2014 (1753/AB)
1. Welche Vorbereitungen hat das BMG getroffen, sollte es im Bundesgebiet zu großflächigen Stromausfällen bzw. zu einem Blackout kommen?
2. Wurden diese Vorbereitungsmaßnahmen auch praktisch erprobt, oder handelt es sich lediglich um theoretische Planungen?
3. Wann wurden diese Vorbereitungen erprobt und in welchem personellen Rahmen?
Grundsätzlich darf ich zur vorliegenden parlamentarischen Anfrage im Hinblick auf das beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) auf die Ausführungen der Frau Bundesministerin für Inneres zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2122/J verweisen.
Darüber hinaus ist aus der Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzend Folgendes festzuhalten:
Hinsichtlich Krankenanstalten ist auf die ausschließliche Vollzugzuständigkeit der Länder gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG hinzuweisen.
Für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei einem Stromausfall in Einzelordinationen und Gruppenpraxen kommen aufgrund von Arbeitnehmer/innen Schutzbestimmungen für das sichere Verlassen der Räumlichkeiten batteriebetriebene Lichtquellen zum Tragen. Für den Bereich der technischen Ausstattung wird dies auch im Rahmen der Qualitätsevaluierung gemäß Verordnung der Österreichischen Ärztekammer zur Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie Gruppenpraxen (Qualitätssicherungsverordnung 2012 – QS-VO 2012) kontrolliert.
In Einzelordinationen und Gruppenpraxen gilt grundsätzlich, dass jede stromabhängige Behandlung auch ohne Stromquelle sicher beendet werden kann. Hierfür können die vorhandenen stromunabhängigen Lichtquellen benutzt werden.
Der mit der Anfrage befasste Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger teilte Folgendes mit:
„Bei den Sozialversicherungsträgern und dem Hauptverband sind Sicherheitseinrichtungen in rechtlich vorgeschriebenem Umfang vorhanden. Die entsprechenden Maßnahmen sind getroffen.
Insbesondere Rechenzentren sowie Einrichtungen, in denen operative Eingriffe bzw. kurative Anwendungen durchgeführt werden, sind mit USV-Anlagen (Anlagen für unterbrechungsfreie Stromversorgung) gegen Stromschwankungen und kurzfristige Stromversorgungsausfälle abgesichert und können unabhängig vom öffentlichen Stromnetz betrieben werden. Zusätzlich stehen Dieselnotstromaggregate zur Verfügung, welche auch längerfristig den Betrieb trotz Ausfalls des öffentlichen Stromnetzes sicherstellen.
Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen bestehen auch für sonstige wichtige Anlagen wie Brandmeldeanlagen, automatische Türen, Fluchtwegebeleuchtung und –beschilderung, Telefonanlagen und ähnliches. Zum e-card-System ist im Detail anzumerken, dass dieses über eine hochverfügbare Infrastruktur, bestehend aus zwei unabhängigen Rechenzentren nach TierStandards (Versorgung jedes Standortes durch zwei verschiedene Umspannwerke, jeder Standort notstromversorgt mit einer Kapazität bis zu 48 Stunden) verfügt. Jedes Rechenzentrum kann die gesamte „Last“ auch alleine tragen.“
Anfrage an das Bundesministerin für Inneres am 10.07.2014 (2122/J)
Anfragebeantwortung am 09.09.2014 (2027/AB)
1. Welche Vorbereitungen hat das BMI getroffen, sollte es im Bundesgebiet zu großflächigen Stromausfällen bzw. zu einem Blackout kommen?
Spezifische Angelegenheiten des Energiewesens, insbesondere Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und deren Planung sowie Angelegenheiten der Bewirtschaftung der elektrischen Energie ressortieren nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres; dies betrifft auch bundesweite Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung.
Zur Koordination von sonstigen Maßnahmen in einem entsprechenden Krisenfall wurden im Rahmen des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements entsprechende Abläufe und Strukturen festgelegt, die auch im gegenständlichen Fall zur Anwendung kommen würden. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen zur Katastrophenbewältigung selbst liegt jedoch überwiegend bei den Bundesländern.
Das Bundesministerium für Inneres hat Maßnahmen geschaffen, die darauf abzielen, dass das Ressort die ihm zukommenden Aufgaben im Falle eines großflächigen Stromausfalles in angemessener Weise weiter besorgen kann. Hierzu zählen insbesondere die Ausstattung von Dienststellen mit Notstromversorgung, die Sicherstellung der Treibstoffversorgung für Einsatzfahrzeuge sowie die Aufrechterhaltung der Kommunikation. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bundesministeriums für Inneres, sohin auch im Fall eines Blackouts, ist zudem Gegenstand weiterer Planungs-, Übungs- und Evaluierungsmaßnahmen.
2. Wurden diese Vorbereitungsmaßnahmen auch praktisch erprobt, oder handelt es sich lediglich um theoretische Planungen?
3. Wann wurden diese Vorbereitungen erprobt und in welchem personellen Rahmen?
Das Bundesministerium für Inneres führt wiederkehrend Übungen zu verschiedenen Szenarien durch, die auch Infrastrukturausfälle beinhalten und hat im Rahmen dieses Zyklus eine interne Übung auch zum Szenario Blackout durchgeführt. Weiters wurde an einer diesbezüglichen Übung im Rahmen der Elektrizitätswirtschaft – als Beobachter – mitgewirkt. Diese spezifischen Maßnahmen fanden im ersten Halbjahr 2014 im personellen Rahmen des Ressortkrisenstabes statt.
Anfrage an das Bundesministerin für Landesverteidigung am 10.07.2014 (2123/J)
Anfragebeantwortung am 10.09.2014 (2053/AB)
1. Welche Vorbereitungen hat das BMLVS für sich getroffen, sollte es im Bundesgebiet zu großflächigen Stromausfällen bzw. zu einem Blackout kommen?
2. Welche Vorbereitungen hat das BMLVS getroffen, sollte es im Bundesgebiet zu großflächigen Stromausfällen bzw. zu einem Blackout kommen und zu Assistenzleistungen angefordert werden?
In diesem Zusammenhang möchte ich zunächst ausdrücklich festhalten, dass Planung und in weiterer Folge Beschaffung militärischer Geräte auch zur Bewältigung eines allfälligen „Blackouts“ verfassungskonform (Art. 79 B-VG) ausschließlich unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse des Österreichischen Bundesheeres erfolgt. Demnach kommt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bei Vorliegen einer Assistenzanforderung im Falle eines „Blackouts“ ausschließlich mit jenen militärischen Ressourcen nach, die zur Sicherstellung der im Art. 79 B-VG unmittelbar und abschließend normierten Aufgaben des Bundesheeres nicht benötigt werden. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen der Bundesministerin für Inneres in Beantwortung der Anfrage Nr. 2122/J.
3. Wurden diese Vorbereitungsmaßnahmen auch praktisch erprobt, oder handelt es sich lediglich um theoretische Planungen?
4. Wann wurden diese Vorbereitungen erprobt und in welchem personellen Rahmen?
Hiezu ist festzuhalten, dass Übungen zum Anlassfall „Blackout“ – mit oder ohne Miliz – unter ziviler Federführung und auf Initiative der zivilen Behörde in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern im Rahmen von Bezirks- oder Landesübungen auf Assistenzbasis erfolgen. Im Rahmen der Übung Cyber Coalition 2014 ist z. B. geplant, ein Notfallskommunikationsnetz für staatliche Akteure im CERT Verbund, unabhängig von den Telekommunikationsbetreibern einzusetzen, das auch nach einem Stromausfall erhalten bleiben soll.