Nationales Frühwarnsystem Blackout
Ausgangslage
Im Fall eines europaweiten Strom- und Infrastrukturausfalls („Blackout“) ist mit dem zeitnahen (Teil-)Ausfall der Telekommunikationskanäle, insbesondere der Mobilfunkversorgung, auch aufgrund von Überlastungen, zu rechnen. Damit ist eine Alarmierung von Krisenstäben, etc. nur mehr eingeschränkt möglich. Daher wäre für eine etwaige Alarmierung gerade die erste Stunde („Golden Hour“) besonders entscheidend, wo noch mit der (Teil-)Verfügbarkeit von Telekommunikationskanälen zu rechnen ist.
Bei dieser Betrachtung geht es nicht um die Wahrscheinlichkeit – welche sich nicht seriös beurteilen lässt – sondern vielmehr um die Frage, wie die Informations- und Kommunikationsketten für den Fall eines weitreichenden Infrastrukturausfalls rasch verbessert werden können. Die derzeitige Cyber-Eskalation zwischen den USA und Russland könnte ebenso mit katastrophalen Kollateralschäden und Infrastrukturausfällen in Europa enden.
Die Netzbetreiber werden laut eigenen Angaben – je nach Ausgangssituation – etwa 30-60 Minuten benötigen, bis aufgrund der erforderlichen internen Prozesse bzw. in Abstimmung mit den benachbarten (Übertragungs-)netzbetreibern eine erste offizielle Lageeinschätzung vorliegt und weitergemeldet werden kann.
Bundesweit vertretene Infrastrukturbetreiber werden zeitnah den weitreichenden Ausfall mitbekommen, wenn an verschiedenen bzw. allen Standorten die Notstromversorgung anläuft. Zum Teil sind bereits entsprechende Prozesse etabliert, um diese Information an einer zentralen Stelle zu monitoren. Diese Infrastrukturbetreiber können daher zu einer frühzeitigen Lageeinschätzung beitragen.
Eine frühzeitige Information ist für viele Infrastrukturbetreiber und auch für produzierende Unternehmen von immenser Bedeutung, um zusätzliche Schäden eindämmen zu können. So müssen etwa beim Ausfall der Sicherheitseinrichtungen in Tunnels diese gesperrt werden. Was bei großen Tunnels sofort und ansonsten je nach Sicherheitsstromversorgung spätestens nach etwa 1 ½ Stunden erforderlich wird. Hier könnte durch eine frühzeitige Warnung und Umleitung zumindest in Teilen verhindert werden, dass tausende Fahrzeuge vor Tunnels stehen bleiben müssen, die dann nur mehr schwer umleitbar sind. Auch in anderen Bereichen könnte durch eine frühzeitige Information rasch mit dem Herunterfahren von Anlagen begonnen werden.
Derzeit besteht an verschiedenen Stellen die Sorge, dass durch eine frühzeitige Veröffentlichung von ungesicherten Informationen mehr Schaden angerichtet werden könnte, was aufgrund der fehlenden Risikokommunikation zwar nicht völlig ausgeschlossen werden kann, jedoch als deutlich weniger wahrscheinlich einzustufen ist, als dass durch zu späte Information erheblich höhere Schäden entstehen. Diese Diskussion ist noch weiter zu führen, insbesondere, ab welchen Zeitpunkt eine öffentliche Information via Radio erfolgt.
Diese wäre etwa sinnvoll, um auf die drohende Sperre von Tunnels hinzuweisen und Autofahrer zum vorzeitigen Verlassen von Autobahnen aufzufordern. Zum anderen könnten damit auch sonstige Verkehrsströme rasch reduziert werden, etwa der Pendlerverkehr oder Anreisen zu Verkehrsknotenpunkte (Bahnhöfe, Flughäfen, etc.)
Um die Entscheidung nicht nur von der Lageeinschätzung der Netzbetreiber abhängig zu machen, bzw. eine frühzeitige interne Eskalation anzustoßen, könnte einfach ein nationales Frühwarnsystem mit den vorhandenen Ressourcen etabliert werden.
Nationales Frühwarnsystem
Wie bereits angeführt, verfügen zahlreiche nationale Infrastrukturbetreiber über die erforderlichen Voraussetzungen, um frühzeitig einen möglichen großräumigen Strom- und Infrastrukturausfall im eigenen Bereich zu erkennen. Entsprechende Sondierungen wurden bereits getätigt. Hier bestünde grundsätzlich das Interesse an einer Zusammenarbeit im Rahmen eines nationalen Frühwarnsystems. Voraussetzung wäre jedoch, dass eine entsprechende Abstimmung/Koordinierung über das Einsatz- und Krisenkoordinationscenters (EKC) im BMI bzw. gemeinsam mit der Austrian Power Grid (APG) erfolgt.
Wesentliche Voraussetzung für das Frühwarnsystem sind auch eingespielte und ausfallsichere Kommunikationskanäle zwischen den Teilnehmern.
In wie fern hier konkrete Synergien für das nationale Cyber-Krisenmanagement bestehen/ nutzbar sind, wäre gesondert zu beurteilen. Auf jeden Fall könnte damit eine Redundanz geschaffen werden.
Zielsetzung
Als erster Schritt wäre eine Koordinierung zwischen den genannten Stakeholdern und die Identifizierung von möglichen weiteren Teilnehmern erforderlich, wobei hier vor allem Unternehmen und Organisationen aus dem Programm Schutz Kritischer Infrastrukturen in Betracht zu ziehen sind. Weitere „Sensoren“ sind bei den Einsatzorganisationen, insbesondere bei den Feuerwehren und Notrufstellen zu finden.
Zielsetzung wäre der Anstoß entsprechender interner Prozesse bei den teilnehmenden Unternehmen, damit ein rasches Lagebild generiert und an das EKC weitergemeldet werden kann. Erhält das EKC von mehreren Infrastrukturbetreibern eine ähnliche Meldung, so kann davon ausgegangen werden, dass hier ein größeres Ereignis vorliegt und eine entsprechende Rückmeldung an die anderen Teilnehmer könnte bereits erste interne Alarmmaßnahmen auslösen, noch bevor die offizielle Bestätigung von der APG vorliegt. Grundsätzlich wäre anzustreben, dass die APG unverzüglich – noch vor einer offiziellen Lagefeststellung – eine Vorwarnung an das EKC absetzt, damit dieses bereits voralarmiert ist, wenn weitere Meldungen eintreffen. Damit könnte sowohl bei den Infrastrukturbetreibern als auch im EKC wichtige Zeit gewonnen werden, um die weiteren Prozesse für eine allfällige Alarmierung und Warnung der Öffentlichkeit vorzubereiten.
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