Letzte Aktualisierung am 27. Januar 2016.
Vom 18.-19. November 2015 fand das 3. DACH-Sicherheitsforum Österreich in Going/Tirol statt. Mein Vortrag beschäftigte sich mit dem Thema „Blackout und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen“. Hier einige Eindrücke und Erkenntnisse von der Veranstaltung.
- „Eine Gesellschaft die sich eine tödliche Bedrohung nicht mehr vorstellen kann, ist nicht überlebensfähig.“
- „Das Einzige wovor wir wirklich Angst haben müssen, ist die Angst selbst.“
- Syrien: 20.000 Foreign Fighters aus 90 Ländern
- Islamischer Staat (2015): 25 Führer stammen aus der eh. Irakischen Armee
- Wir müssen mit dem Risiko leben lernen
- Nur 37% der Unternehmen investieren in Krisenmanagementvorbereitungen, obwohl es um die Sicherung der Existenz geht!
- Derzeit herrscht in der Flüchtlingslage defacto ein gesetzloser Zustand. Auch wenn die Gesetze aufgrund der Lageänderungen nicht anwendbar sind/scheinen, gibt es auch keine Bestrebungen, die Gesetze anzupassen oder auszusetzen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das sehr bedenklich.
- Die Stadt Innsbruck baut derzeit eine Social Media Kommunikation zur möglichen Krisenkommunikationsunterstützung auf.
- In Sozialen Medien muss binnen 4 Stunden eine Reaktion erfolgen – viele Organisationen sind darauf nicht vorbereitet [siehe auch Krisenkommunikation ohne Soziale Medien: ein No-Go].
Blackout
- Der Schweizer Lebensmittelgroßhändler Migros bereitet sich auf ein Blackout vor. Dabei wird die Bereitstellung von Minimalvorräten angedacht.
- Es ist zwingend eine Zusammenarbeit zwischen privater und öffentlicher Hand erforderlich.
- Bereits ein 12-stündiger Stromausfall würde in Produktionsanlagen (etwa im Lebensmittelbereich) zu einem Totalausfall führen [siehe auch Kettenreaktion nach missglückter Schornsteinsprengung].
- In einem Kanton droht beim Ausfall der Kläranlage die Kontamination der Trinkwasserversorgung des Kantons.
- Das Schweizer Funksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit hat bisher eine Funktionsdauer bei Stromausfall von 2-4 Stunden. Das neue System wird für mindestens 2 Wochen autonom funktionieren.
- Eine Betrachtungsänderung von Kritischer Infrastruktur zu Kritischen Systemen ist erforderlich [siehe auch das Europäische Programm Schutz Kritischer Infrastrukturen 2013]
- Nichtstaatliche Akteure müssen eingebunden werden
- Man muss zwischen Netzersatzanlagen (NEA), die für den Dauerbetrieb ausgelegt sind, und Notstromaggregaten (NSA) unterschieden, die NICHT für den Dauerbetrieb ausgelegt sind!
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