Letzte Aktualisierung am 26. Januar 2025.
24. Jänner 2025 – Resilienz der staatlichen Verwaltung in Krisenfällen ist zu erhöhen
Alle österreichischen Gebietskörperschaftsebenen haben Vorbereitungen für einen Blackout-Fall getroffen – jedoch sind diese unterschiedlich intensiv und unterschiedlich weit fortgeschritten. So fehlt ein gesamtstaatlicher Blackout-Plan zur Information und Kommunikation. Das zeigen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes im heute veröffentlichten Bericht „Vorbereitung auf den Blackout-Fall“ auf. Geprüft wurde auf Bundesebene unter anderem beim Innen- und beim Verteidigungsministerium; auf Landesebene im Land Steiermark und auf Gemeindeebene in der Stadtgemeinde Feldbach. Der Rechnungshof empfiehlt, die Vorbereitungsmaßnahmen für einen Blackout-Fall regelmäßig auf ihre Eignung zu überprüfen und sie zu optimieren. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2018 bis 2023.
Einheitliche Blackout-Begriffsdefinition für Klarheit im Anlassfall
Ein überregionaler, plötzlich auftretender Stromausfall, gefolgt von Infrastruktur- und Versorgungsausfällen: Bei einem Blackout sind keine angrenzenden Gemeinden, Bezirke und Bundesländer stromversorgt. Ein Blackout ist von regionalen Stromausfällen oder einer Strommangellage zu unterscheiden. In diesen Fällen ist eine (externe) Hilfeleistung aus stromversorgten Gebieten möglich. Wohingegen bei Blackouts auch angrenzende Gebiete ohne Strom sind. In einem derartigen Szenario muss auch mit dem Wegfall gewohnter Kommunikationsmöglichkeiten wie Handy oder Internet gerechnet werden. Ebenso eingeschränkt sind die Mobilität und die Versorgung mit Alltagsgütern.
Aus Sicht des Rechnungshofes ist ein durchgängiges und einheitliches Verständnis von Blackout maßgeblich, um die Resilienz der staatlichen Verwaltung in Krisenfällen zu erhöhen. Er weist darauf hin, dass das Verständnis der Länder dahingehend unterschiedlich war, bei welcher Dauer und bei Ausfall welcher Komponenten ein Blackout vorlag. Dies könnte im Anlassfall zu Unsicherheiten und Unklarheiten führen und ein uneinheitliches Vorgehen nach sich ziehen.
„Vorbereitung auf den Blackout-Fall“
Der Rechnungshof überprüfte von März 2023 bis Juli 2023 die geplanten und getroffenen Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Fall eines Blackouts. Ziele der Gebarungsüberprüfung waren insbesondere die Darstellung und Beurteilung nationaler und internationaler rechtlicher Grundlagen und Zuständigkeiten sowie die vergleichende Darstellung der Vorbereitungsmaßnahmen der überprüften Stellen.
Vorbereitungsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und optimieren
Zur Zeit der Rechnungshofprüfung waren einzelne Blackout-Maßnahmen noch nicht voll ausgearbeitet, andere weit fortgeschritten oder in Umsetzung. Gemeinsam waren auf allen überprüften Körperschaftsebenen die Bestimmung von blackout-relevanten Aufgaben und dafür erforderliches Personal. So definiert im Land Steiermark beispielsweise jede Landesdienststelle für sich, welche Aufgaben sie als blackout-relevant erachtet. Das Innenministerium definiert die Aufgabenstellungen zentral auch für die nachgeordneten Dienststellen.
Im Land Steiermark obliegt es der Leitung der Landesdienststellen, das benötigte, qualifizierte Personal zu benennen und zuzuteilen. Das Außenministerium legt fest, dass sich Personal bestimmter Organisationseinheiten im Blackout-Fall in der Zentralstelle in Wien einzufinden hat.
Bei der Auswahl von blackout-relevantem Personal ist darauf zu achten, nur jene Personen zur Dienstleistung aufzufordern, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind – um etwa vermeidbare Verkehrsströme zu minimieren. Dabei sollten auch die persönlichen Lebensumstände und die Entfernung zum Arbeitsort bedacht werden.
Vorbereitungsmaßnahmen wie diese sind daher in regelmäßigen Abständen auf ihre Eignung zu überprüfen und interministeriell sowie im Austausch mit anderen Gebietskörperschaftsebenen zu optimieren. Ebenfalls wichtig ist eine regelmäßige Neubeurteilung blackout-relevanter Aufgaben.
Österreichweite Blackout-Strategie und vordefinierte Kommunikationswege ausständig
Das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) ist unter anderem zuständig für die Zusammenarbeit beziehungsweise die Koordination der Maßnahmen sowohl bei der Vorsorge wie auch bei der Abwehr und Bewältigung von Katastrophen.
Im Dezember 2022 richtete der SKKM-Koordinationsausschuss eine Fachgruppe zum Thema Blackout ein. In dieser waren die Länder, die Bundesministerien und weitere Stellen – wie etwa Einsatzorganisationen und Medien – vertreten, um eine Blackout-Strategie zu erarbeiten. Neben der uneinheitlichen Blackout-Begriffsdefinition waren auch die behördeninterne Kommunikation beziehungsweise der Kommunikationsweg je nach Land verschieden.
Die Zuständigkeiten und Kommunikationswege sollten im Voraus definiert werden, um in der Katastrophensituation keine Zeit zu verlieren, so die Empfehlung des Rechnungshofes. Die Rahmenbedingungen sollten – einem Automatismus gleich – ohne weitere Entscheidungssuche angewendet werden.
(Krisen-)Kommunikationssysteme ausreichend gewährleisten
Eine bundesweite Übung zur Kommunikation in der Krise fand in Österreich bisher nicht statt. Eine Übung mit diesem Schwerpunkt ist für den Blackout-Fall unerlässlich, um eine unkoordinierte und widersprüchliche Kommunikation im Krisenfall zu vermeiden.
Im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses wurden jedoch schon Schritte und Maßnahmen zum Aufbau einer krisenresistenten und auch im Blackout-Fall funktionierenden Kommunikation gesetzt. Die Funktion der relevanten (Krisen-)Kommunikationssysteme wäre – zumindest für jene Zeitspanne, die zur Wiederherstellung der Stromversorgung erwartet wird – zu gewährleisten.
Erkenntnisse aus den von der Stadtgemeinde Feldbach gesetzten Maßnahmen
Feldbach ist die fünftgrößte Stadt der Steiermark und auf Gemeindeebene ein Vorreiter bei Blackout-Vorbereitungen. Die Stadtgemeinde setzte ihre umfangreichen wissenschaftlich begleiteten Vorbereitungsmaßnahmen großteils bis September 2023 um.
Dazu gehören: die Stärkung der Eigenvorsorge der Bewohnerinnen und Bewohner; die Einrichtung von elf notstromversorgten fußläufig erreichbaren Selbsthilfebasen verteilt auf das gesamte Gemeindegebiet; die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur und relevanter Betriebe; die gesicherte Treibstoffversorgung durch eine notstromversorgte Tankstelle; und die Gewährleistung der Kommunikation und Information.
Aus Sicht des Rechnungshofes sind diese Maßnahmen geeignet, die Resilienz Feldbachs im Fall eines Blackouts zu erhöhen. Er betont am Beispiel der Stadtgemeinde, dass die auf Ebene der Einzelperson erreichte Resilienz bei einem Blackout die der nächsthöheren Ebene stärken kann. Die Erkenntnisse aus den von der Stadtgemeinde Feldbach gesetzten Maßnahmen sollten demnach österreichweit berücksichtigt werden.
Vorbereitung auf den Blackout-Fall
Blackout ist ein überregionaler, plötzlich auftretender Stromausfall, dem Ausfälle der Infrastruktur und Versorgung folgen. Die Vorbereitung auf den Eintritt eines Blackouts muss daher berücksichtigen, dass keine angrenzenden Gemeinden, Bezirke und Bundesländer stromversorgt sind. Ein rascher Ausfall der gewohnten Kommunikationsmöglichkeiten (Handy, Internet), Einschränkungen der Mobilität und der Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs sind als Folgen erwartbar.
Vorbereitungshandlungen für einen Blackout-Fall trafen alle österreichischen Gbietskörperschaftsebenen, wenn auch in unterschiedlicher Intensität und mit unterschiedlichem Fortschritt. Die Stadtgemeinde Feldbach setzte ihre umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen wissenschaftlich begleitet. Das Land Steiermark erarbeitete einen Maßnahmenplan. Die Maßnahmen der überprüften Ministerien betrafen ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche. Die Erfassung der bei einem Blackout unbedingt notwendigen Tätigkeiten, des dafür benötigten Personals und notstromversorgter Räumlichkeiten war Teil der Vorbereitungsmaßnahmen auf Verwaltungsebene. Mit Informationen zur Eigenvorsorge und zum Verhalten im Blackout-Fall war im Vorfeld kommunizierte Bewusstseinsbildung der Bediensteten möglich. Je resilienter die und der Einzelne gegenüber einem Blackout ist, umso resilienter ist der Gesamtstaat.
Im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums lag das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM). Der Koordinationsausschuss des SKKM befasste sich mit den Handlungsoptionen bei Eintritt eines Blackouts. Der RH sah das SKKM als zentrale Drehscheibe für den wechselseitigen Informationsaustausch und Wissenstransfer zwischen den Gebietskörperschaften.
Das Verteidigungsministerium strebte eine 14-tägige militärische Autarkie für 100 seiner Liegenschaften an. Dabei sollten zwölf Standorte als Sicherheitsinseln dienen, um regionalen Behörden und Organisationen im Krisen- und Katastrophenfall Unterstützung zu bieten. Eine Versorgung der Bevölkerung aus Beständen des Bundesheeres konnte und sollte weder durch autarke Kasernen noch Sicherheitsinseln erfolgen.
Zentrale Empfehlungen
Bundeskanzleramt; Innenministerium; Verteidigungsministerium; Außenministerium; Klimaschutzministerium; Land Steiermark
- Die Vorbereitungsmaßnahmen für den Fall eines Blackouts wären in regelmäßigen Abständen auf ihre Eignung zu überprüfen und interministeriell sowie im Austausch mit anderen Gebietskörperschaftsebenen – im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses – zu optimieren. (TZ 5)
Innenministerium
- Im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses wäre unter Einbeziehung von Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf allen Gebietskörperschaftsebenen auf die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie hinzuwirken, die umfassende und eindeutige Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der jeweiligen Akteure im Blackout-Fall verbindlich und eindeutig sicherstellt. (TZ 4)
- Im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses wäre darauf hinzuwirken, dass Erkenntnisse aus den von der Stadtgemeinde Feldbach gesetzten Maßnahmen und aus dem KIRAS-Forschungsprojekt „Energiezelle F“ österreichweit Berücksichtigung finden und – zur Umsetzung nach dem steiermärkischen Vorbild in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutzverband – an alle österreichischen Gemeinden kommuniziert werden. (TZ 6)
- Die Funktion der relevanten (Krisen-)Kommunikationssysteme wäre zumindest für jene Zeitspanne zu gewährleisten, die die Austrian Power Grid AG bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung erwartet. (TZ 14)
Verteidigungsministerium
- Bei der Festlegung, wie lange die Umsetzungsphase von Bauvorhaben dauern soll, wären Erfahrungswerte und die zur Verfügung stehenden Personalressourcen zu berücksichtigen. (TZ 21)
Kurzfassung
Begriff Blackout und Zuständigkeiten
Blackout ist der Eintritt eines überregionalen Strom-, Infrastruktur- sowie Versorgungsausfalls. Blackout ist damit grundlegend von regionalen Stromausfällen (z.B. Sturmschäden) oder einer Strommangellage (z.B. bei einem erhöhten Verbrauch oder einer Einschränkung der Erzeugung) zu unterscheiden, bei denen Hilfeleistung aus stromversorgten Gebieten möglich ist. (TZ 2)
Die Übertragungsnetzbetreiber, als Regelzonenführer in der Verantwortung der Austrian Power Grid AG, hatten Maßnahmen für den Wiederaufbau nach einem Blackout zu planen und zu koordinieren. (TZ 2)
Das Bundes-Verfassungsgesetz enthielt keinen Kompetenztatbestand „Katastrophenprävention“ oder „Katastrophenbekämpfung“, der eine eindeutige Zuweisung in die Bundes- oder Landeskompetenz zur Gesetzgebung und Vollziehung ermöglichte. Katastrophenprävention und Katastrophenbekämpfung waren daher Querschnittsmaterien, deren Aufgaben sowohl vom Bund als auch den Ländern zu erfüllen waren. Darüber hinaus gab es keinen Kompetenztatbestand, der dem Bund die überregionale Koordination bei länderübergreifenden bzw. österreichweiten Katastrophen übertrug. Bei einem Blackout war jedoch nach Ansicht des RH eine übergeordnete Instanz zweckmäßig, die die Gesamtkoordination übernimmt, die Öffentlichkeit informiert und den Zugriff der Länder auf die Ressourcen des Bundes organisiert. Ohne gesicherte Kommunikationsmöglichkeiten war eine lediglich anlassbezogene präventive Koordinierungsmaßnahme – wie es das Bundesministeriengesetz für das Bundeskanzleramt vorsah – nicht ausreichend. (TZ 3)
Das „Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement“ (SKKM) war beim Innenministerium eingerichtet. Seine Aufgaben waren die Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen für Katastrophenprävention und -bekämpfung sowie die Vorsorge für Schadensabwehr und -bewältigung. In das SKKM waren die Bundesministerien, die Länder, Bezirke und Gemeinden einbezogen, die Koordination oblag dem Innenministerium. Organ des SKKM war der Koordinationsausschuss; dieser richtete im Dezember 2022 eine Fachgruppe zum Thema Blackout ein, um eine Blackout-Strategie zu erarbeiten. Die bereits bestehenden Maßnahmen der verschiedenen Teilnehmer zum Thema Blackout sollten darin zusammengeführt und abgestimmt werden. (TZ 4)
Zentrale Elemente der Blackout-Prävention
Die überprüften Stellen trafen Vorbereitungshandlungen für den Eintritt eines Blackout-Falls. Die folgende Abbildung verortet die Detailtiefe und den Fortschritt der Maßnahmen im Überblick: (TZ 5)
Aus Sicht des RH sind für Vorbereitungshandlungen folgende zentralen Elemente maßgeblich, um die Resilienz der staatlichen Verwaltung in Krisenfällen zu erhöhen:
- Ein durchgängiges und einheitliches Verständnis von Blackout erleichtert die Abgrenzung zu anderen Ereignissen, die zwar auch zum Ausfall der Stromversorgung führen können, aber im Unterschied zum Blackout steuerbar sind (z.B. Strommangellage).
- Die Erhebung von Aufgaben, die auch im Falle eines Blackouts zu erbringen sind, ist zweckmäßig. Dabei sollte die Aufgabenerfüllung im Krisenfall zwischen Gebietskörperschaftsebenen abgestimmt werden. Im Sinne der Subsidiarität sollte der dezentralen Aufgabenerfüllung – aufgrund kürzerer Wegstrecken sowie rascherer Informationssammlung und Informationsweitergabe – Priorität eingeräumt werden.
- Eine regelmäßige Neubeurteilung blackout-relevanter Aufgaben ist geeignet, um die Aufgabenzuweisungen dem – auch technischen – Entwicklungsstand entsprechend um neue zu erweitern und von überholten zu bereinigen.
- Die Identifikation von blackout-relevantem Personal ist geeignet, nur jene Personen zur Dienstleistung aufzufordern, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind. Dadurch können vermeidbare Verkehrsströme minimiert werden. Dies wiederum ist geeignet, die Aufgabenerfüllung (z.B. der Polizei oder von Gesundheitsdienstleistungen) während der Krisensituation zu entlasten.
- Bei der Identifikation von blackout-relevantem Personal ist die Berücksichtigung von persönlichen Lebensumständen (familiäre Situation, pflegebedürftige Angehörige) sowie der Entfernung zum Arbeitsort geeignet, die Ausfallquote in Krisensituationen zu begrenzen. Eine regelmäßige Erneuerung von Vereinbarungen mit den Bediensteten kann zur Minimierung des Ausfallrisikos beitragen und einen unentdeckten Resilienzverlust hintanhalten.
- Die Vorabinformation der Bediensteten über die Erwartungshaltung des Dienstgebers und über Verhaltensanweisungen im Fall eines Blackouts ist geeignet, eine Überforderung von Sicherheitskräften im Anlassfall zu minimieren.
- Gezielte Information und Bewusstseinsbildung der Bediensteten sind geeignet, die Resilienz gegenüber einem Blackout auch im privaten Bereich zu steigern.
- Die Ermittlung notstromversorgter Infrastruktur und die Erhebung von Anschlussmöglichkeiten eigener und fremder Notstromaggregate sind zweckmäßig.
- Die Kenntnis von benötigten Anschlusskapazitäten der Notstromaggregate und der verfügbaren Tankinhalte ist geeignet, Rückschlüsse für die Zeit- und Kapazitätsplanung zuzulassen.
- Beim Tankvolumen sind Füllstandskontrollen erforderlich, um Fehlplanungen (auch) in der Nachschublogistik zu vermeiden.
Maßnahmen Feldbach und Steiermark
Wissenschaftlich begleitet erarbeitete die Stadtgemeinde Feldbach Vorbereitungsmaßnahmen für den Fall eines Blackouts und setzte sie großteils bis September 2023 um:
- Stärkung der Eigenvorsorge der Bevölkerung,
- Einrichtung von elf notstromversorgten, fußläufig erreichbaren Selbsthilfebasen,
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Wärme, Gesundheitsversorgung etc.),
- Sicherung der Treibstoffversorgung,
- Gewährleistung der Kommunikation und Information.
Die Maßnahmen waren geeignet, die Resilienz Feldbachs für den Fall eines Blackouts zu erhöhen. (TZ 6)
Der RH betonte am Beispiel der Stadtgemeinde Feldbach, dass die auf Ebene der Einzelperson erreichte Resilienz die Resilienz der nächsthöheren (größeren) Ebene stärken konnte. Dies insbesondere deshalb, weil Selbsthilfebasen so lange nicht überlastet sind, solange Einzelpersonen bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hatten. (TZ 6)
Das Land Steiermark arbeitete seit 2018 an Maßnahmen zur Steigerung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz bei einem Blackout. Der Blackout-Maßnahmenplan von Mitte 2023 umfasste u.a. die Festlegung der blackout-relevanten Aufgaben und des blackout-relevanten Personals, die Erhebung der notstromversorgten Infrastruktur, einen Alarmierungsplan und einen Kommunikationsplan. (TZ 7)
Maßnahmen Innenministerium
Aufrechterhaltung von Kern- und Notbetrieb
Ein wesentliches strategisches Ziel der Blackout-Vorsorge des Innenministeriums war die umfassende und nachhaltige Steigerung der Resilienz des Innenministeriums durch die Implementierung eines Kontinuitätsmanagements. Dadurch sollte im Falle eines Blackouts der Dienstbetrieb, wenn auch im eingeschränkten Ausmaß, aufrecht bleiben. Zur Erbringung der Leistungen des Kern- und Notbetriebs definierte das Innenministerium Schlüsselpersonal, das entsprechend eingewiesen wurde. Darüber hinaus erstellte es ein aus mehreren Modulen bestehendes „Blackout-E-Learning-Programm“ für alle Bediensteten, um für das Thema Blackout zu sensibilisieren sowie Hintergrundwissen aufzubauen und um einen Überblick über die Vorbereitungen und Möglichkeiten der Eigenvorsorge zu schaffen. (TZ 9)
Das Kernelement zur Steigerung der Resilienz des Innenministeriums war der 2022 erlassene Rahmenplan „Blackout-Vorsorge BMI 2022–2024“. Im Rahmenplan definierte das Innenministerium resiliente Standorte, die im Blackout-Fall jedenfalls handlungsfähig bleiben sollen. Resiliente Standorte sind Amtsgebäude, die über die notwendige logistische und technische Ausstattung zur Weiterführung des Dienstbetriebs im Fall eines Blackouts verfügen. Gemäß den Prinzipien Subsidiarität sowie Zentrale Planung – dezentrale Umsetzung sah das Innenministerium im Rahmenplan sogenannte integrierte Einsatzstrukturen im Blackout-Fall auf lokaler Ebene vor: Exekutivkräfte der Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und der Polizeiinspektionen sollten mit den anderen lokalen Akteuren und Ressourcen kooperieren und abgestimmt die lokale Sicherheitsversorgung bestmöglich gewährleisten. (TZ 9, TZ 10)
Kooperationen
Das Innenministerium schloss Kooperationen und Vereinbarungen mit anderen Ressorts und externen Partnern ab, um im Blackout-Fall rasch und zielgerichtet die richtigen Maßnahmen treffen und seinen Kern- und Notbetrieb leichter aufrechterhalten zu können. Zum Beispiel Vereinbarungen mit dem Verteidigungsministerium oder mit der ASFINAG über die Kraftstoffversorgung, weiters eine Vereinbarung mit der Austrian Power Grid AG zum Informationsaustausch. Allerdings erfolgten etwa bei den Vereinbarungen mit dem Verteidigungsministerium und der ASFINAG erste Kontaktaufnahmen auf regionaler Ebene erst rund vier Jahre nach Abschluss der Vereinbarungen. (TZ 12)
Kommunikation
Eine der wesentlichen Erkenntnisse von Krisenübungen (z.B. der Übung Helios im Jahr 2019) war die große Bedeutung von Information und Kommunikation. Um eine unkoordinierte und widersprüchliche Kommunikation im Krisenfall zu vermeiden, war im Sinne eines „one voice – one message“-Ansatzes eine Vereinbarung über Kommunikationsinhalte und „Kommunikatoren“ zwischen allen staatlichen und nicht-staatlichen Beteiligten (z.B. im Rahmen des SKKM) erforderlich. Die Festlegung innerhalb der ersten ein bis zwei Stunden nach Beginn des Krisenereignisses darüber, wer was wann und wie kommuniziert, war unerlässlich für einen strukturierten Kommunikationsprozess. Einen gesamtstaatlichen Blackout-Plan zur Information und Kommunikation – wie er etwa für den Fall einer Pandemie oder für die nukleare Notfallvorsorge vorlag – gab es allerdings nicht. Dies, obwohl bereits 2014 als Ergebnis einer Blackout-Übung des Innenministeriums die Notwendigkeit festgestellt wurde, einen Masterplan für das nach außen gerichtete Krisenmanagement zu erstellen. (TZ 13)
Die erwartete Dauer der Aufrechterhaltung der technischen Kommunikation (Verfügbarkeit der Kommunikationsmittel) für die IKT-Versorgung im Bereich des Innenministeriums hing von der Infrastruktur der Standorte ab. Ein Ergebnis u.a. der Übung Helios war, dass insbesondere die Kommunikation in der Krise – inklusive des Einsatzes des BOS-Funks – durch Übungen zu erproben war. Als eine solche großangelegte bundesweite Übung war die SKKM-Krisenübung DANTE geplant. Sie hätte im Mai 2020 stattfinden sollen, kam aber aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht zustande. (TZ 14)
Gezielte Stresstests der Kommunikationssysteme auf Bundesebene fanden bis Juni 2023 nicht statt. Für den Fall, dass ein Kommunikationssystem ausfiel, waren zur Kompensation dieses Ausfalls alternative Kommunikationsmethoden vorzusehen. Möglichkeiten zur zuverlässigen Kommunikation waren – in unterschiedlichem Umfang verfügbare – analoge Funknetze (in der Steiermark z.B. das „Kat-Funk 2m-Band“ und das „Kat-Funk 4m-Band“), die vor allem bei Einsatzorganisationen eingesetzt werden könnten, weiters Amateurfunker oder Boten und Melder. Entsprechende Konzepte lagen beim Land Steiermark und in der Stadtgemeinde Feldbach vor. (TZ 14)
Maßnahmen Verteidigungsministerium
Das Verteidigungsministerium arbeitete seit Februar 2017 am Thema Kasernenautarkie. Bei den Planungen und Vorsorgemaßnahmen für den Fall eines Blackouts stützte es sich auf Grundsatzdokumente, z.B. die Österreichische Sicherheitsstrategie 2013, die Teilstrategie Verteidigungspolitik 2014, das Militärstrategische Konzept 2017 und die Regierungsprogramme ab 2017. (TZ 15)
Eigenständige Szenarien oder darauf aufbauende Planungen für den Fall eines Blackouts lagen im Verteidigungsministerium nicht vor. Sie waren aus Sicht des Verteidigungsministeriums nicht erforderlich. Im Anlassfall würde das Innenministerium im Rahmen einer Assistenzanforderung die Aufgaben des Bundesheeres festlegen. (TZ 16)
Die Stadtgemeinde Feldbach trat an das in Feldbach stationierte Aufklärungs- und Artilleriebataillon 7 mit Anfragen zum Schutz von Objekten im Fall eines Blackouts heran. Das Aufklärungs- und Artilleriebataillon 7 führte daraufhin zu Ausbildungszwecken Erkundungen an diesen Objekten durch. Somit könnte es bei Anforderung durch die Bezirkshauptmannschaft oder die Stadtgemeinde Feldbach und bei fehlender Verbindung zum vorgesetzten Kommando an diesen Objekten eingesetzt werden. Das Aufklärungs- und Artilleriebataillon 7 regte im Jahr 2022 beim Militärkommando Steiermark Pläne an, die es ihm ermöglichen sollten, im Falle einer unterbrochenen Kommunikationslinie zum vorgesetzten Kommando erste Maßnahmen zu setzen. (TZ 16)
Mängel in der Funkausstattung, fehlendes qualifiziertes Bedienpersonal für die Notkommunikation und fehlendes technisches Materialerhaltungspersonal könnten sich im Falle eines Blackouts negativ auf die Einsatzführung des Bundesheeres auswirken. (TZ 17)
Das Verteidigungsministerium überarbeitete im Zuge der im Jahr 2021 begonnenen Reorganisation der Zentralstelle und der oberen Führung des Bundesheeres die Grundsatzweisung „Alarmierung“. Die Befehle zur Aktualisierung von Alarm- und Verständigungsplänen – die Maßnahmen im Falle eines Blackouts berücksichtigen sollten – waren allerdings rd. 19 Monate nach Erlass der Grundsatzweisung „Alarmierung“ noch nicht im gesamten Ressort umgesetzt; auch stand die Unterrichtung des Personals zum Teil noch aus. Dadurch waren Teile des Personals nicht darüber informiert, wann sie im Falle eines Blackouts in die Liegenschaften einzurücken hatten. (TZ 18)
Autarkie militärischer Infrastruktur
Mit Juni 2021 erfolgte der Auftrag zum Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“. Ziel des Projekts war es, bei 100 militärischen Liegenschaften in den Teilbereichen Energieversorgung, Wärmeversorgung, Sanitätsversorgung, Betriebsmittelversorgung, Verpflegsversorgung und Wasserversorgung inklusive Abwasserentsorgung Autarkie herzustellen, um im Falle eines großflächigen Ausfalls oder einer weitreichenden Einschränkung der öffentlichen und zivilen kritischen Versorgungsinfrastruktur die Versorgungsunabhängigkeit für zumindest 14 Tage zu gewährleisten. (TZ 20)
Mit Stand Ende Februar 2023 war an keiner der 100 Liegenschaften eine vollständige Autarkie erreicht. Dies lag neben den COVID-19-bedingten Lieferkettenproblemen auch an einer zu kurz bemessenen Umsetzungsphase und der angespannten Personalsituation. In Wien tätigte das Verteidigungsministerium – infolge noch offener Ergebnisse zur sogenannten Wiener Raumordnung, dem Nutzungskonzept für die Liegenschaften in Wien – keine Investitionen zur Erreichung der Autarkie. Das Land Steiermark erhielt vom Militärkommando Steiermark eine Übersicht mit den Liegenschaften und dem voraussichtlichen Zeitpunkt, bis zu dem deren Autarkie erreicht werden sollte. Diese Daten wichen teilweise von den Planungen des Projekts „Autarkie militärischer Infrastruktur“ ab. (TZ 21)
Von den 100 autarken Liegenschaften sollten zwölf als Sicherheitsinseln und elf als Back-up-Kasernen (zur Unterstützung) ausgebaut werden. Sicherheitsinseln sind autarke militärische Liegenschaften, die regionale Behörden, Organisationen und sonstige Bedarfsträger im großräumigen Krisen- und Katastrophenfall für zumindest 14 Tage unterstützen sollten. (TZ 23)
Die Sicherheitsinseln sollten bei Bedarf auch Zivilpersonen über umliegende und betriebsbereite Standorte der Zivilschutzorganisationen informieren können. Die Unterbringung von Teilen der Bevölkerung in den Sicherheitsinseln, die damit einhergehende Versorgung mit Verpflegung und Wasser sowie die medizinische Versorgung aus Bundesheer-Beständen schloss das Verteidigungsministerium aus Kapazitätsgründen und aufgrund eingeschränkter Unterbringungsmöglichkeiten aus. (TZ 23)
Das Verteidigungsministerium entwickelte, beginnend mit März 2021, ein Konzept zur Kommunikation nach innen und nach außen, um die Notwendigkeit einer Krisenvorsorge transparent darzustellen. Im Zusammenhang damit beauftragte es externe Leistungen (Einschaltungen in Print- und Digitalmedien, Blackout-Event in Tulln) in Höhe von 1,60 Mio. EUR. Ungeachtet der Notwendigkeit, das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bewältigung von Krisenfällen zu stärken, war jedoch – basierend auf den Feststellungen des RH zum Stand der Autarkie im Verteidigungsministerium und zum Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“ – nicht auszuschließen, dass die Kommunikationsbotschaften einen Eindruck der Hilfeleistungsfähigkeit des Verteidigungsministeriums erweckten, der nicht dem tatsächlichen Leistungsvermögen und dem Autarkiekonzept entsprach. (TZ 32)
Einzelne Auszüge
Bundeskanzleramt
Der RH empfahl dem Bundeskanzleramt und dem Innenministerium, darauf hinzuwirken, dass aufgrund der überregionalen gesamtstaatlichen Auswirkungen eines Blackouts ein Kompetenztatbestand geschaffen wird, der dem Bund die überregionale Koordination bei Katastrophen und ähnlichen Großereignissen ermöglicht.
Die Einführung eines verfassungsgesetzlichen Kompetenztatbestandes zugunsten des Bundes in Angelegenheiten der „überregionalen Koordination bei Katastrophen und ähnlichen Großereignissen“ bedürfe der qualifizierten politischen Mehrheit im Nationalrat (Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 44 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz) und zusätzlich der qualifizierten Zustimmung des Bundesrats, da damit Zuständigkeiten der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt würden (vgl. Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz).
Zumindest im thematisch naheliegenden Fall des Bundes-Krisensicherheitsgesetzes11 habe die Regierungsvorlage (BlgNR 2084 27. GP) noch Verfassungsbestimmungen enthalten, die im parlamentarischen Prozess nicht die nötige Mehrheit gefunden hätten. Es sei daher auf den Bereich des Bundes eingeschränkt und als einfaches Bundesgesetz beschlossen worden.
Innenministerium
Das Innenministerium sah seine Aufgabe als SKKM-Koordinator klar getrennt von der ressorteigenen Blackout-Vorsorge: Der Rahmenplan „Blackout-Vorsorge BMI 2022–2024“ des Innenministeriums (TZ 10) enthielt als Nichtziele die Erhöhung der Resilienz der anderen SKKM-Akteure (andere Bundesministerien, Länder, Gemeinden, Einsatzorganisationen, kritische Infrastrukturen etc.) und die Erhöhung der gesamtstaatlichen Resilienz über den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums hinaus.
Die Einführung eines verfassungsgesetzlichen Kompetenztatbestandes zugunsten des Bundes in Angelegenheiten der „überregionalen Koordination bei Katastrophen und ähnlichen Großereignissen“ bedürfe der qualifizierten politischen Mehrheit im Nationalrat (Zweidrittelmehrheit gemäß Art. 44 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz) und zusätzlich der qualifizierten Zustimmung des Bundesrats, da damit Zuständigkeiten der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung eingeschränkt würden (vgl. Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz).
Das Konzept zur Strategieentwicklung stellte die verschiedenen, von einem Blackout potenziell betroffenen Bereiche dar, z.B. Schulen, Tankstellen, Apotheken, Ärzte, Labors, Landwirtschaft und Tierhaltung, Pflege, Krankenhäuser, Justizanstalten, Trinkwasserversorgung, Zahlungsverkehr, Abwasserentsorgung. Diesen Bereichen war jeweils zugeordnet, welche Ebene (horizontal, gesamtstaatlich, regional oder lokal) für die Vorbereitung und Bewältigung eines Blackouts vorgesehen werden könnte.
Die nachfolgende Abbildung zeigt zum Stand März 2023 das Fachgruppen-Konzeptergebnis über die Zuordnung von Zuständigkeiten zur Blackout-Bewältigung zu den vier Ebenen:
Die horizontalen Konzepte waren für alle Teilbereiche auf gesamtstaatlicher Ebene (Bundesebene), für regionale (Landesebene) sowie lokale Lösungen (Gemeindeebene) relevant.
(2) In der Fragebogenerhebung des RH gaben die Länder an, dass gebietskörperschaftenübergreifende Abstimmungen und Kooperationen im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses und seiner Unterarbeitsgruppen stattfanden. Sie stimmten auch darin überein, dass im Anlassfall die Austrian Power Grid AG den Krisenfall feststellen und der ORF (Radio und Landesstudios) die Bevölkerung informieren sollte.
Allerdings definierten die Länder den Begriff „Blackout“ unterschiedlich, sowohl hinsichtlich Dauer als auch Umfang (nur Strom- oder auch Infrastrukturausfall).
Je nach Land verschieden waren auch die behördeninterne Kommunikation bzw. der Kommunikationsweg. Die Bandbreite reichte von der Information über die Bundeswarnzentrale beim Innenministerium über die Landeswarnzentralen zu den zuständigen Behörden oder Einsatzorganisationen. Als mögliche Kommunikationsmittel nannten die Länder Mobiltelefonie, Kurznachrichtendienst, Digitalfunk, Amateurfunk und Melder (Boten und Kuriere). Verlautbarungen sollten mit Lautsprecherdurchsagen, Informationsblättern oder Anschlag an der Amtstafel erfolgen.
(1) Der RH wies darauf hin, dass der SKKM-Koordinationsausschuss zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch am Beginn seiner Tätigkeit in Bezug auf Blackout stand. Er empfahl dem Innenministerium, im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses unter Einbeziehung von Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf allen Gebietskörperschaftsebenen auf die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie hinzuwirken, die umfassende und eindeutige Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche der jeweiligen Akteure im Blackout-Fall verbindlich und eindeutig sicherstellt.
(2) Der RH wies weiters darauf hin, dass das Verständnis der Länder dahingehend unterschiedlich war, bei welcher Dauer und bei Ausfall welcher Komponenten ein Blackout vorlag. Dies konnte im Anlassfall zu Unsicherheiten und Unklarheiten führen und ein uneinheitliches Vorgehen nach sich ziehen.
Nach Ansicht des RH war es zweckmäßig, für den Fall eines Blackouts Rahmenbedingungen verbindlich festzulegen, die ohne weitere Entscheidungssuche und ohne weiteren Kommunikationsaufwand, einem Automatismus gleich, zur Anwendung kommen. Dies deshalb, um in der Katastrophensituation keine Zeit durch Einholung von Entscheidungen der übergeordneten Instanz zu verlieren.
Auch war nach Ansicht des RH bei bundesweiten Katastrophen eine einheitliche behördliche Leitung auf Bundesebene zur (Gesamt-)Koordination zweckmäßig, um einen reibungslosen Einsatz ohne Zeitverzug zu gewährleisten (siehe auch TZ 3).
Der RH empfahl daher dem Innenministerium, im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses auf ein einheitliches Begriffsverständnis von Blackout sowie auf einheitliche, im Voraus definierte Zuständigkeiten und Kommunikationswege der beteiligten Akteure im Blackout-Fall hinzuwirken.
Laut Stellungnahme des Innenministeriums werde es weiterhin im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses auf eine österreichweite Blackout-Strategie bzw. deren Umsetzung unter Bedachtnahme auf die gegebene Kompetenzverteilung hinwirken. In diesem Gremium seien die Bundesministerien und die Länder vertreten. Gleichermaßen werde an den Kommunikationswegen zwischen den Akteuren im SKKM (Bundesministerien, Länder) weitergearbeitet.
Zur Notstromversorgung des Verteidigungsministeriums – in einer strategisch relevanten Liegenschaft war z.B. der Tank der Notstromversorgung nur zu 25 % gefüllt – verwies der RH auf TZ 19.
Der RH empfahl dem Innenministerium, sein „Blackout-E-Learning-Programm“ anderen Bundesministerien und anderen Gebietskörperschaften vorzustellen und ihnen gegebenenfalls auch zu ihrer Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Das Innenministerium habe laut seiner Stellungnahme die Empfehlung des RH bereits umgesetzt. Das Blackout-E-Learning-Programm“ sei allen Bundesministerien und Gebietskörperschaften am e-Campus zur Ansicht sowie zur Anpassung an den eigenen Bereich zur Verfügung gestellt worden.
(5) Im Jahr 2023 befand sich ein Memorandum of Understanding zwischen Innenministerium, Klimaschutzministerium und Austrian Power Grid AG in Abstimmung. Ziel des Memorandums war die rasche und effiziente Information im Falle eines Blackouts. Wesentliches Element dazu war ein abgestimmter und transparenter Alarmierungsprozess. Das Klimaschutzministerium sollte ein Erstinformationssystem einrichten. Gemäß diesem Erstinformationssystem sollte die Austrian Power Grid AG im Falle eines Blackouts das Innenministerium (Lagezentrum) und das Klimaschutzministerium informieren, das Innenministerium (Lagezentrum) in weiterer Folge die weiteren Bundesministerien, die Länder bzw. deren Landeswarnzentralen, die Betreiber der kritischen Infrastruktur und die Einsatzorganisationen sowie Medien. Durch die Medien wäre schließlich die Bevölkerung gemäß den für den jeweiligen Anlassfall vorab ausgearbeiteten Pressemeldungen in Kenntnis zu setzen.
Der RH verkannte nicht die Herausforderungen, die sich daraus ergeben konnten, dass die Kommunikation auch im Katastrophenfall jedem Bundesministerium in seinem Zuständigkeitsbereich und in eigener Verantwortung oblag. Dieser Umstand erforderte nach Ansicht des RH umso mehr eine detaillierte, im Vorfeld klar festgelegte und der Situation angepasste (Krisen-)Kommunikationsstrategie und Kommunikationsstruktur.
Der RH kritisierte, dass es noch keinen fertiggestellten gesamtstaatlichen Blackout-Plan gab – wie etwa für den Fall einer Pandemie oder für die nukleare Notfallvorsorge. Dies, obwohl bereits 2014 als Ergebnis einer Blackout-Übung des Innenministeriums die Notwendigkeit festgestellt worden war, einen Masterplan29 für das nach außen gerichtete Krisenmanagement zu erstellen.
Der RH empfahl dem Innenministerium, im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses Maßnahmen zu setzen, um einen bestmöglich gesicherten, rechtzeitigen sowie unmissverständlichen Informationsfluss von der Bundes- über die Landes- bis zur Bezirks- und Gemeindeebene sicherzustellen. Dies mit dem Ziel, dass die Kommunikation und Information der Öffentlichkeit durch alle Stellen in Abstimmung mit den auf Landes- und Bezirksebene zu vollziehenden Maßnahmen erfolgen.
Weiters empfahl der RH dem Innenministerium, im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einen gesicherten Kommunikationsweg für die aus den Bezirken und Ländern bzw. Landeswarnzentralen gemeldeten Lagebilder zu schaffen. In weiterer Folge wäre zu gewährleisten, dass diese Lagebilder im bundesweiten Krisenmanagement und insbesondere in der internen und externen Kommunikation Berücksichtigung finden.
Laut Stellungnahme des Innenministeriums werde an den Kommunikationswegen zwischen dem Innenministerium bzw. den weiteren Bundesministerien und den Ländern (Landeswarnzentralen) im Blackout-Fall im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses laufend weitergearbeitet. Hierfür sei ein vereinfachtes Lagebild-Modell entwickelt worden. Primär solle der BOS-Funk bei Ausfall der sonstigen Kommunikationsmittel zwischen diesen Ebenen genutzt werden. Alle Bundesministerien sollten zu dem Zweck in den BOS-Funk einbezogen werden. Die Zeitspanne bis zur Netzwiederherstellung durch die Austrian Power Grid AG solle damit jedenfalls abgedeckt werden. Die Kommunikation mit den Bezirken und Gemeinden obliege im Sinne des Subsidiaritätsprinzips den Ländern als Informationsdrehscheibe. Grundsätzlich solle sich die Kommunikation an den vorgegebenen SKKM-Strukturen orientieren.
(2) Von 1973 bis kurz nach 2000 gab es in Österreich das sogenannte Staatsgrundnetz. Es ermöglichte allen beteiligten Bundes- und Landesdienststellen sowie dem ORF, im Krisenfall schnell und sicher miteinander zu kommunizieren. Aufgrund des technischen Fortschritts und der Privatisierung der Österreichischen Post- und Telegrafenverwaltung als Betreiber des Staatsgrundnetzes wurde es ersatzlos aufgelassen. Laut dem Bericht zur Übung Helios aus 2019 sollte die Wiedererrichtung eines Staatsgrundnetzes zur zuverlässigen, gesicherten und krisenfesten Kommunikation – auch im Fall der Unterbrechung der konventionellen Telefonverbindungen – geprüft werden.
Das KIRAS-Projekt „Hammondorgel“ erarbeitete bis 2021 unter Beteiligung u.a. des Bundeskanzleramts, des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums ein Konzept für ein Staatsgrundnetz zur Deckung des unbedingt erforderlichen Kommunikationsbedarfs der kritischen Kommunikationsinfrastrukturen und legte es zur politischen Entscheidungsfindung vor. Da dieses Konzept auf in manchen Bereichen bereits bestehende, autark funktionstüchtige Netzbereiche aufbaute, sei es laut Projekt durch die Integration dieser bestehenden Elemente kostengünstiger umzusetzen. Aus Sicht des Innenministeriums könne das Staatsgrundnetz deshalb als eine Verflechtung bestehender Netzwerkinfrastrukturen – und somit relativ rasch – innerhalb dieser Netzwerke konfiguriert werden.
(3) Das Innenministerium arbeitete zur Zeit der Gebarungsüberprüfung an Verwaltungsübereinkommen mit anderen Bundesministerien, um den BOS-Funk für die „Querkommunikation“ auf Bundesebene im Sinne einer breit aufgestellten Kommunikationsstruktur ausrollen zu können. Vorgaben zur praktischen Umsetzung sowie zur Ausarbeitung eines Kommunikationsplans, der alle am BOS-Funk teilnehmenden Bundesministerien miteinbezieht, wurden im SKKM erarbeitet.
Gezielte Stresstests der Kommunikationssysteme auf Bundesebene fanden bis Juni 2023 nicht statt. Laut Innenministerium könnten Stresstests im laufenden Betrieb ohne Vorbereitung aller teilnehmenden Nutzerorganisationen (Einsatzorganisationen etc.) nicht durchgeführt werden und bedürfe die Anordnung eines solchen Stresstests der Koordination und Freigabe durch den SKKM.
Der RH wies darauf hin, dass die Übung Helios die Notwendigkeit einer bundesweiten Übung zur Kommunikation in der Krise aufgezeigt hatte. Er kritisierte daher, dass eine solche Übung bis zur Zeit der Gebarungsüberprüfung nicht stattgefunden hatte. Er konnte die Argumentation des Innenministeriums, dass Stresstests der Kommunikationssysteme nur schwer durchgeführt werden könnten, teilweise nachvollziehen, erachtete jedoch eine Übung mit diesem Schwerpunkt als unerlässlich.
Verteidigungsministerium
(3) Übungen des Bundesheeres zeigten jedoch auch Schwachstellen der Notkommunikation auf, z.B. fehlende Notstromversorgung, Hardware-Probleme bei Altgeräten und ein geringer Ausbildungsstand des Personals. Zusatzaufgaben, die das Funkpersonal zu erfüllen hatte (z.B. sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsätze), führten zu einer geringeren Übungspraxis und zu einem Rückgang des Qualifizierungsgrades. Die Militärkommanden Niederösterreich und Steiermark wiesen gegenüber dem RH darauf hin, dass mit der bestehenden Materialausstattung und Personalsituation keine autarke Einsatzführung und kein Funkbetrieb gewährleistet werden könnten. In einer Garnison des Militärkommandos Burgenland müsse das Personal noch geschult werden.
(4) Für den Betrieb und die Aufrechterhaltung eines autarken und datenfunkfähigen Führungsnetzes benötigte das Verteidigungsministerium auch technisches Materialerhaltungspersonal im Bereich Elektronik sowie IKT. Mit Stand März 2023 betrug der Personalbesetzungsgrad des technischen Materialerhaltungspersonals 65 %.
Würden die freien Arbeitsplätze und die durch anstehende Pensionierungen frei werdenden Arbeitsplätze nicht nachbesetzt, könne es laut Verteidigungsministerium zu massiven Einschränkungen in der IKT-Infrastruktur auf allen Ebenen kommen. Dies würde die Führungsunterstützungsfähigkeit des Verteidigungsministeriums sowie die Verwaltung gefährden.
(2) Eine Befragung des RH von 32 Bediensteten des Verteidigungsministeriums ergab, dass 31 von ihnen nicht bekannt war, wann sie im Falle eines Blackouts in ihre Liegenschaft einzurücken hatten. Dies lag u.a. daran, dass zur Zeit der Gebarungsüberprüfung die Befehle zur Aktualisierung von Alarm- und Verständigungsplänen (hinsichtlich eines Blackouts) rd. 19 Monate nach Erlass der Grundsatzweisung „Alarmierung“ noch nicht umgesetzt waren und damit das Personal über die aktualisierten Pläne zum Teil nicht unterrichtet wurde. Das Militärkommando Burgenland wurde infolge eines Formfehlers im Aktenlauf erst nach rd. 15 Monaten über die Aktualisierung der Grundsatzweisung „Alarmierung“ in Kenntnis gesetzt.
1) Die vom RH überprüften Liegenschaften (Aufklärungs- und Artilleriebataillon 7, Jägerbataillon 19, Roßauer Kaserne und Theresianische Militärakademie) verfügten über keine Dienstanweisung „Blackout“. Damit war nicht geregelt, welche Maßnahmen zu setzen waren.
(3) Für die Liegenschaften Roßauer Kaserne und Franz-Josefs-Kai – die u.a. Sitz der Ressortleitung und der Leitungen der Generaldirektionen Präsidium und Landesverteidigung sowie der Systemabteilungen waren – gab es keine Dienstanweisung zum Verhalten bei einem Blackout.
(4) Am 17. Jänner 2022 kam es in der Liegenschaft Roßauer Kaserne zu einem wetterbedingten Strom-Teilnetzausfall in der Dauer von ca. 60 Minuten. Dabei stellte die Abteilung Präsidiale des Verteidigungsministeriums – die auch für die Sicherheit in den Liegenschaften der Zentralstelle zuständig war – u.a. fest, dass viele der Notbeleuchtungen nicht funktionierten und dass das Notstromaggregat die Liegenschaft nur eingeschränkt mit Strom versorgte. So waren z.B. Kühleinrichtungen der Küche sowie die Sanitärbereiche nicht an die Notstromversorgung angeschlossen.
(5) Das Verteidigungsministerium ging für den Fall eines Blackouts davon aus, dass das Notstromaggregat einer strategisch relevanten Liegenschaft eine 72-stündige Versorgung sicherstellen könne. Der RH erhob im Zuge einer Begehung des Gebäudes jedoch, dass der Dieseltank anstelle mit den für eine 72-stündige Versorgung benötigten 15.000 Litern nur mit 3.750 Litern gefüllt war. Dieser Umstand war nicht allen für die Gebäudeverwaltung zuständigen Stellen bekannt. Die für die Betankung zuständigen Organisationseinheiten des Verteidigungsministeriums begründeten die niedrige Füllmenge mit dem geringen Verbrauch und der Haltbarkeit des Diesels. Laut Verteidigungsministerium sollte eine Befüllung des Tanks in 48 Stunden ab Anforderung möglich sein.
Der RH hielt fest, dass sich der Projektauftrag „Autarkie militärischer Infrastruktur“ im Wesentlichen auf die Kasernenautarkie bezog. Er wies jedoch darauf hin, dass es auch über den Kasernenbereich hinaus Bereiche gab, z.B. die Materialerhaltung und E-Mobilität, die sich auf die Autarkie der Liegenschaften negativ auswirken könnten.
(1) Das Verteidigungsministerium plante bis 2025 die Umsetzung der Autarkiemaßnahmen in 100 Liegenschaften. Infolge einer Prioritätenreihung entwickelte es dazu folgenden Umsetzungsplan: • Im Jahr 2021 sollten neun Liegenschaften autark sein, • im Jahr 2022 weitere 16 Liegenschaften, • im Jahr 2023 weitere 21 Liegenschaften, • im Jahr 2024 weitere 28 Liegenschaften und • im Jahr 2025 die verbleibenden 26 Liegenschaften. Mit Stand Ende Februar 2023 war in keiner der 100 Liegenschaften eine vollständige Autarkie erreicht. Laut Verteidigungsministerium hatte sich der Ausbau der Autarkie vor allem im Bereich der Infrastruktur verzögert – u.a. infolge der zu kurz bemessenen Umsetzungsphase, der COVID-19-bedingten Lieferkettenprobleme im Baubereich und der angespannten Personalsituation. Eine vollständige Herstellung der Autarkie aller 100 Liegenschaften war aus Sicht des Verteidigungsministeriums bis Ende 2025 möglich.
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung (Stand April 2023) lagen die geschätzten Gesamtkosten des Projekts „Autarkie militärischer Infrastruktur“ bei 136,29 Mio. EUR. Dies entsprach einen Anstieg gegenüber der Erhebung vom Mai 2020 (95,01 Mio. EUR) um 43 %.
(3) Die Revisionsabteilung des Verteidigungsministeriums ging im Jahr 2022 aufgrund der Kostenentwicklung im Baubereich von einer Erhöhung des Budgetbedarfs auf mindestens 175 Mio. EUR aus. Sie wies darauf hin, dass diverse Kosten in den Kostenerhebungen nicht berücksichtigt wurden, z.B. im Teilbereich der Verpflegsversorgung (Lagerbedarf) oder Personalkosten für Wartung, Probeläufe und Betrieb von hochtechnologischen Anlagen für die Notstrom- und Wärmeversorgung.
Der RH stellte weiters kritisch fest, dass die systematische Erfassung der Kosten und Leistungsstunden für das Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“ mangelhaft war und nicht die tatsächlich entstandenen Kosten wiedergab. Darüber hinaus waren die für den Betrieb der Notstrom- und Wärmeversorgung jährlich anfallenden Kosten von 2,78 Mio. EUR den Projektkosten nicht hinzugerechnet und nicht transparent dargestellt.
Im Zuge des Projekts „Autarkie militärischer Infrastruktur“ plante das Verteidigungsministerium, bis September 2021 die Fähigkeitenanforderungen und den Ressourcenbedarf für die Sicherheitsinseln und Back-up-Kasernen zu erstellen und diese bis 31. Juni 2023 zu etablieren. Mit Stand Mai 2023 waren die Fähigkeitenanforderungen und der Ressourcenbedarf aufgrund der fehlenden Abstimmung mit und der fehlenden Bedarfserhebung bei den relevanten Bundesministerien, Ländern und Organisationen noch ausständig. Das Verteidigungsministerium erstellte einen Konzeptentwurf zu den Fähigkeitenanforderungen. Der Entwurf war im Juli 2023 noch nicht finalisiert. Deshalb konnte das Verteidigungsministerium noch nicht an externe Bedarfsträger herantreten bezüglich bereitzustellender Unterstützungsleistungen sowie deren Finanzierung. Eine Realisierung der Sicherheitsinseln bis Ende 2025 bewertete das Verteidigungsministerium als sehr zeitkritisch.
Der RH stellte kritisch fest, dass die für die Sicherheitsinseln und Back-up-Kasernen notwendige Festlegung zu Fähigkeitenanforderungen und Ressourcenbedarf, die für September 2021 geplant war, im Mai 2023 noch nicht vorlag. Aufgrund dieser rund eineinhalbjährigen Verzögerung wäre daher – selbst bei Erreichen der Autarkie der Liegenschaften – der Ausbau zur Sicherheitsinsel bis Juni 2023 nicht wie geplant möglich gewesen. Weiters verwies der RH auf unrealistische Erwartungshaltungen möglicher Bedarfsträger von Sicherheitsinseln.
Das Verteidigungsministerium verfügte für den Fall eines Blackouts über keinen Treibstoffversorgungsplan, sondern nutzte ein IT-gestütztes bedarfsgesteuertes Modell zur Befüllung der Treibstofftanks.
(4) Laut Verteidigungsministerium war ein Betriebsmittel-Umschlag infolge der überalterten Tankkraftwagen nicht möglich. Mit Stand Ende Februar 2023 beliefen sich der Soll- und Ist-Stand auf 21 Tankkraftwagen und 21 Flugfeldtankkraftwagen. Davon waren zwölf vorübergehend unbrauchbar, drei dauerhaft unbrauchbar. Im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2022 waren 64 % der Tankkraftwagen und 66 % der Flugfeldtankkraftwagen einsatzbereit. Infolge Überalterung und teilweise fehlender Ersatzteile begann das Verteidigungsministerium 2021, neue Fahrzeuge zu beschaffen. Die geschätzten Gesamtkosten dafür betrugen rd. 42 Mio. EUR. Das Verteidigungsministerium plante die Lieferung der ersten Fahrzeuge im Jahr 2025.
Mit Stand Ende Februar 2023 verfügten 25 der 100 Liegenschaften über eine Lebensmittelbevorratung für sieben Tage.
(2) Laut Verteidigungsministerium war eine Lebensmittelbevorratung für 14 Tage an 25 der 100 Liegenschaften mangels ausreichend vorhandener und geeigneter Räumlichkeiten nicht möglich.
Der RH hielt kritisch fest, dass das Verteidigungsministerium nicht umfassend erhoben hatte, wie im Teilbereich Wasserversorgung inklusive Abwasserentsorgung die Autarkie (für die Dauer von 14 Tagen) umgesetzt werden sollte und welcher Aufwand daraus entstand.