Letzte Aktualisierung am 10. Juni 2024.

Erlass „Leitlinie für die Abgabe von Lebensmitteln aus dem Einzelhandel im Falle eines Blackouts im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit“

Quelle: BMSGPK  GZ 2023-0.273.265 vom 5.5.2023

Diese Leitlinie soll Unternehmen bei der Entscheidung unterstützen, welche Lebensmittel nach der Unterbrechung der Kühlkette durch Blackout/längeren Stromausfall im Krisenfall noch an Konsumenten ohne Risiko abgegeben werden können. Sie stellt ein Modell für die praktische Umsetzung dar und wird vom anwendenden Betrieb an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.

Im Falle eines Blackouts ist die Lebensmittelsicherheit und die Einhaltung der Kühlkette ein zentraler Aspekt. Die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit sind bei Unterbrechung der Kühlkette unterschiedlich. Für kurzfristige Unterbrechungen der Kühlkette sind die internen Verfahrensanweisungen des Einzelhandels heranzuziehen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist bei Unterbrechung der Kühlkette verkürzt.

1 Einleitung …………………………………………………………………………………………………………………………….. 3
2 Blackout……………………………………………………………………………………………………………………………….. 3
3 Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit ……………………………………………………………………………… 3
4 Kühlkette ……………………………………………………………………………………………………………………………… 3
5 Abgabe von Lebensmitteln nach Lebensmittelkategorien ………………………………………………………….. 4
6 Kriterien, die den Zeitraum einer möglichen Abgabe von gekühlten Lebensmittel beeinflussen ……… 4
6.1 Alter der Kühlmöbel ……………………………………………………………………………………………………………. 4
6.2 Energieeffizienzklasse der Kühlmöbel ………………………………………………………………………………….. 5
6.3 Kühlmöbel offen oder verschlossen ……………………………………………………………………………………… 5
6.4 Raumtemperatur ……………………………………………………………………………………………………………….. 5
6.5 Außentemperatur ……………………………………………………………………………………………………………….. 5
6.6 Umlagerung ………………………………………………………………………………………………………………………. 5
7 Anhang – Empfehlung zur Abgabe von gekühlten und tiefgekühlten Lebensmitteln ……………………….. 6

 

Quelle: kommunal.at

Im Zuge eines runden Tisches von allen Lebensmittelhandelsketten gemeinsam mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig wurde ein Konzept zur Lebensmittelversorgung im Falle eines Blackouts präsentiert. Die Lebensmitteleinzelhändler (REWE, Spar, Hofer, Lidl, Unimarkt und Co.) haben einen gemeinsamen Plan ausgearbeitet, der die Ausgabe von Lebensmitteln im Falle eines Blackouts regeln soll.

Wesentlicher Teil des Plans ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die im Falle eines Blackouts gemeinsam mit ihren Freiwilligen-Organisationen, dann auch als Krisenmanager die Notfall-Versorgung der Bevölkerung organisieren können. Gerade für die Kommunen ergibt sich durch dieses einheitliche Blackout-Konzept eine gute Möglichkeit den Bürgerinnen und Bürgern klar zu signalisieren, dass die Gemeinden für den unwahrscheinlichen Fall gerüstet sind.

 

Wie sieht der Plan im Detail aus?

Tag 1 des Blackouts: Die Filialen bleiben geschlossen, damit die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Die Filialen nehmen mit den Gemeinden über die vorab vereinbarten Kanäle Kontakt auf.

Tag 2 des Blackouts: Von 9-10 Uhr werden Lebensmittel an die Gemeinden und Blaulichtorganisationen ausgegeben. Von 10-15 Uhr werden vor den Filialen Lebensmittel-Sackerl mit gemischten Frischeprodukten ausgegeben.

Tag 3 des Blackouts: Ausgabe von Produkten aus dem Trockensortiment

 

Vorbereitung für den Blackout-Fall

Alle Gemeinden werden eingeladen, im Vorfeld Kontakt mit den Lebensmittelunternehmen in der Gemeinde aufzunehmen.

Gemeinden ohne Filiale im Ortsgebiet wenden sich bitte an die nächstgelegene Filiale eines Lebensmittelhändlers. Nach Kontaktaufnahme sollen bei einem gemeinsamen Treffen die Details zum Ablauf im Krisenfall besprochen werden.

Im weiteren Verlauf sollte man die eigene Bevölkerung darüber informieren, dass die Gemeinde auch ein Lebensmittelversorgungs-Konzept für den Fall eines Blackouts erarbeitet hat. Dabei aber bitte auch darauf hinweisen, dass auch die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gefragt ist (Stichwort: Lebensmittelvorrat, Vorrat an notwendigen Medikamenten etc.)

 

Zu klärende Fragen bei den persönlichen Treffen mit den Filialverantwortlichen:

  1. Welchen Warenbedarf hat die Gemeinde bzw. Stadt pro Lebensmittelgeschäft an Frischwaren und ungekühlten Produkten?
  2. Wie erfolgt die Kontaktaufnahme und die Übergabe der Ware (Geschäfte sind geschlossen, ab 2. Tag Ausgabe über den Eingangsbereich von 10-15 Uhr)?
  3. Wie können Gemeinde-Mitarbeitende bzw. öffentliche Einrichtungen wie Feuerwehr, etc. bei der Ausgabevorbereitung und Ausgabe der Ware vor Ort beim Lebensmittelgeschäft unterstützen?
  4. Bekanntgabe der seitens der Gemeinde bestellten Ansprechpartnerinnen und -partner und Form der Kommunikation/Kontaktaufnahme (im Rahmen des Erstgesprächs vor Ort)

 

Aufgaben der Gemeinden während des Blackouts:

Tag 1

  1. Kontaktaufnahme mit dem Lebensmittelgeschäft (wie vorab vereinbart)
  2. Gemeinde kommuniziert die Abholung der Lebensmittel-Sackerl für den 2. Tag an die Bevölkerung etwa per Lautsprecher, Aushang etc.
  3. Gemeinde unterstützt mit Freiwilligen das Personal in den Geschäften beim Vorbereiten der Lebensmittel-Sackerl

Tag 2

  1. Freiwillige aus den Gemeinden helfen bei der Lebensmittel-Ausgabe mit
  2. Zwischen 9 und 10 Uhr erhalten die Kommunen ihre – vorab geplanten – Kontingente für die Versorgung kritischer Infrastrukturen
  3. Ausgabe der Lebensmittel-Sackerl von 10 bis 15 Uhr

Der Gemeindebund ersucht die Gemeinden zur Kontaktaufnahme mit den Lebensmittel-Filialen vor Ort  bzw. mit den nächstgelegenen Filialen. Die Filialleiter wurden von ihren Zentralstellen bereits informiert.

Zur weiteren inhaltlichen Planung und zur Klärung offener Fragen laden die Lebensmittelhändler alle interessierten Gemeindevertreter am Dienstag, 20. Dezember um 16 Uhr zur Videokonferenz ein.